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Richtlinien und Lehrplänen zur Erprobung: Industriekauffrau/Industriekaufmann [NRW] Seite 11 ff.: Didaktisches Konzept Handlungskonpetenz ist das Ziel beruflicher Bildung. Berufliche Handlungskompetenz ist zu verstehen als die Fähigkeit und Bereitschaft des Menschen, in beruflichen Situationen sach- und fachgerecht, persönlich durchdacht und in gesellschaftlicher Verantwortung zu handeln, d. h. anstehende Probleme zielorientiert auf der Basis angeeigneter Handlungsschemata selbständig zu lösen, die gefundenen Lösungen zu bewerten und das Repertoire seiner Handlungsschemata weiter zu entwickeln. Handlungskompetenz erschließt sich im Wesenlichen in folgenden Dimensionen:
Fach-, Human- und Sozialkompetenz sind keinesfalls isoliert voneinander zu verstehen; sie bedingen einander und lassen sich auch nicht scharf trennen. Dennoch kann die Unterscheidung jeweils Schwerpunkte in Lernprozessen zu verdeutlichen helfen. Sie kann deshalb als Strukturierungshilfe zur Analyse und Planung von Bildungsgängen, Lernbereichen, Fächern und Lern-Prozessen herangezogen werden. Methoden-, Lern- und Sprachkompetenz sind wichtige Bestandteile aller drei Dimensionen, zu denen im Verlaufe der künfitgen didaktischen Diskussion noch weitere hinzukommen werden können. Sie stellen einen integralen Bestandteil aller drei Dimensionen von Handlungskompetenz dar. Methodenkompetenz bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung beruflicher Aufgaben und Probleme (z. B. bei der Planung von Arbeitsschritten). Hierbei werden gelernte Denkmethoden und Arbeitsverfahren bzw. Lösungsstrategien zur Bewältigung von Aufgaben und Problmen selbst angewandt und gegebenenfalls weiterentwickelt. Losgelöst von Sachverhalten, Problemstellungen oder Interessen bleiben Methoden formal. Lernkompetenz meint, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbständig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lernstrategien und Lerntechniken zu entwickeln, anzuwenden und diese für die Weiterbildung zu nutzen. Die Bedeutung der Lernkompetenz liegt darin, daß Handlungskompetenz sich fortlaufend weiterentwickelt. Lernen in der Berufsausbildung ist eine entscheidende Voraussetzung für das Lernen in der Weiterbildung. Sprachkompetenz bedeutet, kommunikative Situationen zu erfassen sowie die Fähigkeit, hierauf sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich angemessen kommunikativ zu reagieren. Von zukünfitgen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung werden nicht nur die Kompetenzen gefordert, die sich auf die Fähigkeiten und Bereitschaften zur Lösung ökonomischer Probleme beziehen, sondern auch eine ökologische Kompetenz. Ziel der Vermittlung ökologischer Kompetenz ist es, Einsichten zu wecken, daß der einzelne Mensch betroffen und mitverantwortlich ist und zu Verhaltensänderung bereit sein muß. Dazu ist die Fähigkeit zu wecken, in Systemzusammenhängen und Kreisläufen zu denken bzw. sich im betrieblichen und außerbetrieblichen Rahmen für ökologische Ziele einzusetzen. Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz sind gemeinsam mit anderen wie Methonden-, Lern- und Sprachkompetenz sowie ökologischer Kompetenz Bestandteile des Begriffs Handlungskompetenz. Als solches sind sie Teil eines Ganzen. Diese Ganzheitlichkeit drückt sich auch in der Konzeption eines Bildungsganges aus; d. h. Handlungskompetenz im hier zugrunde liegenden Verständnis wird in einem ganzheitlich strukturierten Bildungsgang realisiert. Handlungskompetenz zu entwickeln, ist als ein lebenslanger Prozeß zu verstehen. Die Berufsschule begleitet ihn nur eine bestimmte Zeit. Handlungskompetenz entwickelt sich in Lernprozessen, die sowohl eine kognitive Struktur (Wissen, Verstehen, Anwenden, Problemlösen) als auch eine affektive Struktur (aufmerksam werden, sich emotional zuwenden, werten) enthalten. Inhalt und Methoden der beruflichen Bildung werden zunehmend vom Einsatz neuer Technologien beeinflußt. Auf der einen Seite ergeben sich durch den Einsatz neuer Technologien an den Arbeitsplätzen und in den Bereichen außerhalb des Berufes neue Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. neue Formen der Arbeitsorganisation; auf der anderen Seite ist der fortschreitende Technikeinsatz kein sich selbstrechtfertigender "Sachzwang"; es ist vielmehr nötig, daß die damit verbundenen Chancen und Risiken bewertet und die Folgen der (jeweils möglichen) alternativen Entwicklungen sachkundig eingeschätzt werden. Aus der Perspektive, daß gesellschaftliche Entwicklung und Technikentwicklung gestaltungsbedürftig, aber auch gestaltungsfähig geworden sind, ist im Rahmen des Bildungsauftrags der beruflichen Schule der Befähigung zur Mitgestaltung von Technik, Arbeitswelt und Gesellschaft besondere Bedeutung beizumessen. Eine Wahrnehmung der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten setzt voraus, daß die Lernenden während ihrer Ausbildung entsprechende Gestaltungsfähigkeiten im Rahmen der Entwicklung ihrer Handlungskompetenz erwerben. Der didaktische Bezugspunkt in der Berufsschule für die Entwicklung von Handlungskompetenz ist die Befähigung zum Bewältigen der Aufgaben und Probleme, die mit dem Berufsbild des anerkannten Ausbildungsberufs umschrieben sind. Diese Befähigung geschieht durch Lernen an Praxis und Theorie, wobei Theorie als wissenschaftlich angeleitete Aufklärung von Praxis für Praxis verstanden wird. In diesem Verständnis von Kompetenzentwicklung muß berufliche Ausbildung inhaltlich relevante und problemhaltige Lernsituationen schaffen und darauf bezogen theoretische Erkenntnisse vermitteln. Diese theoretischen Bausteine sollen sich in der Anwendung bewähren, die Praxis erhellen und unterstützen und auf die Bearbeitung neuer Praxisprobleme übertragbar sein. Mit dem didaktischen Konzept, Lernprozesse am Beruf zu orientieren und diese so zu gestalten, daß berufsbezogenes und allgemeines Lernen (wie Analysieren, Beschaffen und Aufbereiten von Informationen, Argumentieren und Enscheiden usw.) integriert gefördert werden, wird die angestrebte Verbindung zwischen dem berufsbezogenen und berufsübergreifenden Bereich notwendig und zugleich unterstützt. Die Entwicklung von Handlungskompetenz als Leitziel der Berufsschule erfordert die Orientierung des Unterrichts an Handlungen. Handeln kann sich sowohl auf materiell faßbare Gegenstände als auch auf gedankliche Gebilde beziehen. Das sind in der Regel berufliche Aufgaben bzw. Problemstellungen. Lernen vollzieht sich im Zusammenhang mit Handlungen, an konkretem praktischen Handeln, aber auch in gedanklichen Operationen sowie im gedanklichen Nachvollziehen von Handlungen anderer. Für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts lassen sich auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse pragmatisch folgende Orientierungspunkte angeben:
Die aufgeführten Orientierungspunkte ermöglichen ganzheitliche Lernprozesse, die vollständige Handlungen im Sinne des Planens, Durchführens, Kontrollierens und Auswertens zum Gegenstand haben. Die Ganzheitlichkeit erstreckt sich darüber hinaus auch auf die Breite und Vielgestaltigkeit der im Lernprozeß verarbeiteten Aspekte wie z. B. technische, ökonomische, ökologische, soziale oder politsche Implikationen. Die Berücksichtigung der genannten Orientierungspunkte führt weiterhin zu einer lernerorienterten Unterrichtsgestaltung, die die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufgreift, die offen ist für Handlungsalternativen und Raum für unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten und Arbeitsstile läßt. Handlungsorientierter Unterricht ist zumindest phasenweise fächerverbindend und fächerübergreifend anzulegen. Handlungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von beruflichen Aufgaben- und Problemstellungen beziehen sich in der Regel auf Sachverhalte, die sich nicht durch die Systematik eines isolierten Unterrichsfaches erfassen lassen. Vielmehr gilt es, die Sachzusammenhänge, Arbeitsverfahren, fachspezifische Methoden- und Problemlösungsstrategien aus mehreren Fächern zusammenzuführen, um berufsrelevante Handlungssituationen zu schaffen. |
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