Lese bitte den folgenden Text von Molla Muhammad Selim
und löse bitte die nachfolgenden Aufgaben.
| Warum überhaupt bestimmte Waren
gekauft werden, sagt eine Theorie, die
auf Herrn Gossen zurückgeht. [...] Erstes Gossensches
"Gesetz"
Mit steigenden Verbrauchsmengen einer
Ware nimmt der Nutzenzuwachs je
Zeiteinheit ab, falls sich der Verbrauch
der übrigen Waren nicht ändert.
Dieses "Gesetz" heißt auch
"Gesetz vom abnehmenden
Nutzenzuwachs (Grenznutzen)". Es
bedeutet, dass man z. B. beim zunehmenden
Verzehr von Kuchen immer satter wird,
dass also der Nutzenzuwachs je Stück mit
jedem zusätzlich verzehrten Stück
kleiner wird, abnimmt, weil eben das
Sättigungsgefühl immer stärker wird. [...]
Der Beamte Gossen hatte als Beamter
wohl viel Zeit und hat gleich sein
zweites "Gesetz" mitgeliefert.
Es ist kaum noch zu verstehen.
Anscheinend müsste jeder, der seinen
Nutzen maximieren wollte, so mit den
Mengen einer Ware herum jonglieren, dass
der Nutzenzuwachs des einen Teils dieser
Ware genauso groß ist wie der
Nutzenzuwachs des anderen Teils dieser
Ware.
Zweites Gossensches
"Gesetz"
Der Nutzen einer bestimmten Ware wird
dann am größten, wenn man diese Ware
für verschiedene Verwendungen so
verteilt, dass die Nutzenzuwächse der
Teilmengen gleich groß sind.
Dieses "Gesetz" heißt auch
"Gesetz vom Ausgleich der
Grenznutzen" [...]. Die
Nutzenzuwächse (der Teilmengen n1, n2,
n3 usw.) sind hier also alle gleich,
wobei die Teilmengen der ausgesuchten
Ware verschieden groß sein können.
Dieses "Gesetz" ist erweitert
worden auf beliebige verschiedene
Waren... Dazu werden die Nutzenzuwächse
dieser Waren mit Preisen
"gewogen"... Darum heißt
dieses "Gesetz" "Gesetz
vom Ausgleich der gewogenen Grenznutzen
(Nutzenzuwächse)".
An diesem Schein-Gesetz zeigt sich das
Bemühen der kapitalistischen
Wirtschaftstheoretiker ein unbrauchbares
Modell immer weiter zu verfeinern, so
dass es schließlich schwierig aussieht,
aber doch herzlich wenig über die
Wirtschaft aussagt. Bis heute ist es
nicht gelungen, den Nutzen [...] zu
messen und es wird auch nicht gelingen,
da er sich der Messbarkeit entzieht. Eine
rein qualitative Eigenschaft lässt sich
eben nicht quantitativ fassen.
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Aufgabe 1: (4 Punkte)
Erläutere den (volkswirtschaftlichen)
Zusammenhang zwischen Bedürfnissen, Gütern und
Nutzen. |
| Güter stiften für ein
Wirtschaftssubjekt Nutzen, wenn durch ihre
Verwendung ein Bedürfnis des Wirtschaftssubjekts
befriedigt wird. |
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Aufgabe 2: (4 Punkte)
Erläutere das erste Gossen'sche Gesetz anhand
eines Beispiels. |
| Wird Kuchen Stück für Stück
(also ohne wesentliche zeitliche Unterbrechung)
gegessen, so nimmt der Sättigungsgrad mit jedem
verzehrten Stück zu und damit der Nutzen des
Verzehrs des jeweiligen Kuchenstücks ab. |
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Aufgabe 3: (4 Punkte)
Gilt das erste Gossen'sche Gesetz für alle
Güter?
Wenn nein, nenne Gegenbeispiele. |
| Güter, die aufgrund von Gier,
Neid oder Sucht nachgefragt werden, unterliegen
üblicherweise dem "Gesetz nach Mehr". Ein
weiteres Gegenbeispiel ist die Atemluft: Jeder
Atemzug besitzt unter "normalen"
Bedingungen (nicht Atemnot aufgrund von
Krankheit, "verpesteter" Luft, Zwang
usw.) den gleichen Nutzen für einen Menschen.
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Aufgabe 4: (4 Punkte)
Erläutere das zweite Gossen'sche Gesetz in
seiner ursprünglichen Form anhand eines
Beispiels. |
| Der Verzehr des Kuchens kann
zeitlich "gestreckt" werden, so daß
jede verzehrte Teilmenge des gesamten Kuchens
gleich viel Hunger stillt. |
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Aufgabe 5: (1 Punkt)
Welche Voraussetzung machen die Volkswirte, die
das "Gesetz vom Ausgleich der
Grenznutzen" vertreten, wenn sie vom Ausgleich
der Grenznutzen sprechen? |
| Sie setzen voraus, daß die
Wirtschaftssubjekte ihren Nutzen maximieren
wollen. |
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Aufgabe 6: (1 Punkt)
Gilt das zweite Gossen'sche Gesetz in seiner
ursprünglichen Form für alle Güter?
Wenn nein, nenne Gegenbeispiele. |
| Wenn die Voraussetzungen
akzeptiert werden, dann gilt das zweite Gossen'sche
Gesetz für alle Güter. |
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Aufgabe 7: (4 Punkte)
Erläutere das zweite Gossen'sche Gesetz in
seiner erweiterten Fassung anhand eines
Beispiels. |
Als Beispiel wird der Verzehr von
Brot und Bier gewählt:
Bier und Brot können in durchaus
unterschiedlichen Mengen abwechselnd konsumiert
werden, bis Hunger und Durst gestillt sind. |
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Aufgabe 8: (4 Punkte)
Ist die Erweiterung des zweiten Gossen'schen
Gesetzes auf verschiedene Güter methodisch
zulässig und/oder entstehen dadurch
methodologische Probleme? |
| Die Erweiterung ist zulässig;
allerdings nehmen die methodologischen Probleme
dadurch erheblich zu. |
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Aufgabe 9: (1 Punkt)
Gilt das (erweiterte) zweite Gossen'sche Gesetz
auch dann, wenn es für die Güter keine Preise
gibt? |
| In diesem Falle müßte anstelle
von Preisen ein anderer Wert festgelegt werden,
der die "Ausgewogenheit" der Güter
ermöglicht (z. B. die Herstellungskosten in Form
von benötigter Arbeit und Ressourcen). |
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Aufgabe 10: (4 Punkte)
Warum bezeichnet Molla
Muhammad Selim das zweite Gossen'sche
Gesetz als Schein-Gesetz? |
| Da seiner Meinung nach der Nutzen
nicht gemessen werden kann, fehlt dem Gesetz die
Grundlage. |
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Aufgabe 11: (4 Punkte)
Warum kann nach Auffassung von Molla Muhammad Selim
der Nutzen nicht gemessen werden? |
| Nutzen ist eine subjektive,
qualitative Einschätzung (und noch dazu
Veränderungen im Zeitablauf des Lebens eines
Wirtschaftssubjekts unterworfen), die allenfalls
in einer Rangfolge klassifiziert werden kann.
Dadurch ist Aggregation nicht sinnvoll. Aufgrund
der Individualität der Nutzeneinschätzungen ist
andererseits eine Aggregation für
Handlungsempfehlungen notwendig. |