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Klas-
sen-
arbeit
PP-Kurs
Schul-
jahr
2006/
2007
Erläutere Wesen und Funktionen von Regeln (bzw. Gesetzen) und kommentiere vor diesem Hintergrund den Satz "Regeln sind dazu da, gebrochen zu werden".
Regeln sind immer dann notwendig, wenn mehrere Menschen in einer Gemeinschaft (z. B. Familie, Gemeinde, Staat) zusammenleben.

Es gibt Regeln, die verbieten etwas zu tun (z. B. in der Schulordnung des Ludwig-Erhard-Berufskollegs in Paderborn: "Die Benutzung von mobilen Telefonen (Handys) ist den Schülerinnen und Schülern im Schulgebäude nicht gestattet."),
und es gibt Regeln, die vorschreiben, etwas zu tun (z. B. in der Schulordnung des Ludwig-Erhard-Berufskollegs in Paderborn: "Während der Pausen sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhöfen aufhalten.").

Es gibt verschiedene Arten von Regeln:

  • "Naturgesetze"
  • Menschenrechte
  • Gesetze
  • Normen
  • Umgangsformen
  • "ungeschriebene Gesetze"
  • übliche Arbeitsweisen
  • Ordnungen
  • Sprache

Regeln kann nur aufstellen, wer dazu berechtigt ist.

Jemand muß das Befolgen von Regeln kontrollieren.

Jemand muß Verstöße gegen bestehende Regeln bestrafen können.

  1. Der Satz "Regeln sind dazu da, gebrochen zu werden" ist nur dann von Bedeutung, wenn Regeln existieren.
  2. Er ist selbst als Regel formuliert.
  3. Er ist als Vorschrift formuliert.
  4. Er gehört zu den "ungeschriebenen Gesetzen".
  5. Werden nur die Wortbedeutungen betrachtet, dann ist er ein Widerspruch zu sich selbst.
  6. Sein Inhalt erschließt sich daher aus seinem übertragenen Sinn.
  7. Im übertragenen Sinn bedeutet er, daß für das konkrete Leben eines Menschen nicht sinnvoll erscheinende oder zu sehr einschränkende Regeln von diesem Menschen nicht befolgt werden.
  8. Wer ihn ausspricht, der fühlt sich dazu berechtigt, den übertragenen Sinn des Satzes für sein eigenes Tun in Anspruch zu nehmen. Z. B. müssen manchmal Regeln - etwa von Eltern gesetzte Regeln - gebrochen werden, damit Kinder selbständig werden und ihr eigenes Leben führen können.
  9. Wer ihn ausspricht, hofft oder erwartet, daß das Befolgen der betroffenen Regel nicht umfassend kontrolliert wird bzw. nicht kontrolliert werden kann.
  10. Wer ihn ausspricht, ist sich bewußt, daß er eine Regel nicht befolgt bzw. befolgen wird.
  11. Wer ihn ausspricht, schätzt das Risiko einer Bestrafung geringer ein, als die Vorteile, die er erzielen kann, wenn er die entsprechende Regel nicht befolgt.
  12. Dieser Satz wäre überflüssig, wenn die geltenden Regeln allen Mitgliedern der Gemeinschaft nur Vorteile verschaffen würden und das Nicht-Befolgen einzelner Regeln einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft nicht noch größere Vorteile verschaffen könnte.
Fragen karlheinz@luk-korbmacher.de