| Aussage |
richtig
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falsch
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| Die Inventur
ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. |
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| Während der
Inventur ist das Einzelhandelsgeschäft
für Publikumsverkehr zu schließen. |
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| Bei einer
Stichtagsinventur sind alle Waren zu
zählen, zu messen, zu wiegen oder zu
schätzen. |
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| Die
Inventurlisten müssen immer 10 Jahre
lang aufbewahrt werden. |
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| Das Inventar
ist das "Verzeichnis des
Vorgefundenen". |
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| Im Inventar
sind alle Werte im Zweifelsfalle mit dem
niedrigsten Betrag anzusetzen. |
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| Forderungen
müssen im Inventar detailliert
aufgeführt und einzeln bewertet werden. |
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| Für die
Aufstellung des Inventars macht der
Gesetzgeber keine zeitlichen Vorgaben,
weil es auch lange Zeit nach der Inventur
aufgestellt werden kann. |
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| Eine Bilanz
enthält in T-Konto-Form die
zusammengefaßten Werte eines Inventars. |
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| Besonders
hervorzuhebende Werte einer Bilanz werden
ausführlich aufgeführt. |
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| Eine Bilanz
ist eine Gegenüberstellung des
Vermögens und des Kapitals eines
Unternehmens. |
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| Abweichungen
der Werte aus der Inventur und dem
Inventar müssen in der Bilanz gesondert
ausgewiesen werden. |
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| Aus jeder
Position in einer Bilanz wird in der
Buchhaltung ein Konto. |
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| Jedes Konto
besitzt einen Anfangsbestand. |
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| Minderungen
auf einem Passivbestandskonto sind im
Soll zu buchen. |
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| Zu jedem
Beleg ist ein Konto einzurichten. |
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| Bei einem
Buchungssatz wird stets zuerst im Soll,
dann im Haben gebucht. |
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| Durch jeden
Buchungssatz werden zwei Konten bebucht. |
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| Jeder
Buchungssatz muß wertmäßig in sich
ausgeglichen sein, d. h. die
wertmäßigen Buchungen auf der
Soll-Seite müssen genauso groß wie die
wertmäßigen Buchungen auf der
Haben-Seite sein. |
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| Ähnliche
Buchungssätze dürfen aus
Vereinfachungsgründen zusammengefaßt
werden. |
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