Erste
Klas-
sen-
arbeit
in der
HH1bc
Schul-
jahr
2008/
2009
|
Aufgabe 1: (10 Punkte)
Beschreibe mit eigenen Worten, mit welcher
Begründung Immanuel
Kant ein absolutes Lügen-Verbot
fordert. |
| Jede Lüge untergräbt das
Vertrauen der Menschen darin, nur Wahrhaftiges zu
erfahren. |
| |
Aufgabe 2: (10 Punkte)
Andere Philosophen lassen Ausnahmen vom
generellen Lügen-Verbot zu.
Benjamin Constant
beispielsweise behauptet: "Es ist eine
Pflicht, die Wahrheit zu sagen...; aber nur gegen
denjenigen, welcher ein Recht auf die Wahrheit
hat. Kein Mensch aber hat Recht auf eine
Wahrheit, die anderen schadet."
Beschreibe mit eigenen Worten, welche (weiteren)
Ausnahmen unter welchen Bedingungen erlaubt sind. |
- Wenn dadurch schwere Krankheiten zu
ertragen erleichtert wird.
- Wenn man dadurch jemandem helfen kann
ohne anderen zu schaden.
- Wenn man etwas geheimhalten will.
- Wenn man auf zu intime Fragen nicht
antworten möchte.
- Wenn man erpreßt oder bedroht wird,
jemanden zu verraten.
|
| |
Aufgabe 3: (10 Punkte)
Christian Wolff
spricht gar von einer Pflicht zur Lüge.
Kommentiere unter diesem Gesichtspunkt folgende
Schilderung einer entsprechenden
Gewissenskonfliktsituation für einen Arzt:
"Wenn ich einem Patienten den Blutdruck
messe und er hat 160, und ich sage ihm, der
Blutdruck ist leicht erhöht, dann hat er schon
nicht mehr 160, sondern 180, weil er sich vor dem
Schlaganfall fürchtet. Wenn ich ihm auf seine
Frage, wie der Blutdruck ist, sage:
Praktisch normal, dann sagt er:
Gott sei Dank, ich habe schon gemeint, ich
bekomme einen Schlaganfall, und er hat gar
nicht mehr 160, sondern 140, wirklich einen
normalen Blutdruck." |
| Einerseits:
Würde der Arzt dem Patienten die Wahrheit sagen,
dann würde er ihn gesundheitlich gefährden.
Belügt er ihn, so trägt er zur Verbesserung von
dessen Gesundheit bei. In dieser besonderen
Situation müßte der Arzt folglich lügen, wenn
er seinen Beruf ernst nimmt. Andererseits
kann dem Patienten jederzeit nach dem Gespräch
mit dem Arzt etwas ähnlich aufregendes
passieren, so daß er einen Schlaganfall bekommen
kann, weil er sich nicht entsprechend vorsichtig
verhält. Deshalb wäre es besser, der Arzt
würde in dieser Situation die Wahrheit sagen,
weil der Patient sich dann später entsprechend
verhalten könnte.
|
| |
Aufgabe 4: (12 Punkte)
Sind zum Lügen immer mindestens zwei Personen
erforderlich oder kann man sich selbst belügen?
Wenn ja, schildere entsprechende Situationen und
kommentiere mögliche Folgen solcher
Selbstlügen. |
Selbstlügen sind möglich:
- Man kann etwas nicht wahr haben wollen,
weil man das der Person nicht zutraut, z.
B. daß der Ehemann fremd geht.
Folge davon ist mindestens, daß man
weiterhin betrogen wird.
- Man kann sich etwas einreden, weil man es
so gern sehen würde, z. B. man würde
von jemandem geliebt.
Folge davon ist mindestens, daß man sich
gegenüber der Person wie ein Verliebter
verhält und sich möglicherweise
lächerlich macht.
- Man kann etwas "schön" reden,
weil man es so gern sehen würde, z. B.
man schenkt den stets auf's Neue
vorgebrachten Beteuerungen des Partner
Glauben, er würde zukünftig nicht mehr
fremd gehen.
Folge davon ist mindestens, daß man
weiterhin betrogen wird.
- Man kann sich etwas einbilden, z. B. eine
bestimmte Krankheit zu haben, weil man
dadurch interessant für andere wird.
Folge davon kann sein, daß man wirklich
Krankheitssymtome zeigt.
- Man kann etwas verdrängen, z. B. daß
man eine unheilbare Krankheit hat, weil
man sonst kein "normales" Leben
mehr führen kann.
Folge davon kann sein, daß man nicht
alles gegen diese Krankheit unternimmt,
was möglich wäre.
- Man kann sich etwas nicht eingestehen, z.
B. daß man bestimmte Fähigkeiten nicht
besitzt, weil man sie gern besitzen
möchte.
Folge davon ist mindestens, daß man beim
Versuch, diese Fähigkeiten anzuwenden,
scheitert.
|
|