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Erste
Klas-
sen-
arbeit
in der
HH1bc
Schul-
jahr
2008/
2009

Ergebnisse

Aufgabe 1: (10 Punkte)
Beschreibe mit eigenen Worten, mit welcher Begründung Immanuel Kant ein absolutes Lügen-Verbot fordert.
Jede Lüge untergräbt das Vertrauen der Menschen darin, nur Wahrhaftiges zu erfahren.
 
Aufgabe 2: (10 Punkte)
Andere Philosophen lassen Ausnahmen vom generellen Lügen-Verbot zu.
Benjamin Constant beispielsweise behauptet: "Es ist eine Pflicht, die Wahrheit zu sagen...; aber nur gegen denjenigen, welcher ein Recht auf die Wahrheit hat. Kein Mensch aber hat Recht auf eine Wahrheit, die anderen schadet."
Beschreibe mit eigenen Worten, welche (weiteren) Ausnahmen unter welchen Bedingungen erlaubt sind.
  • Wenn dadurch schwere Krankheiten zu ertragen erleichtert wird.
  • Wenn man dadurch jemandem helfen kann ohne anderen zu schaden.
  • Wenn man etwas geheimhalten will.
  • Wenn man auf zu intime Fragen nicht antworten möchte.
  • Wenn man erpreßt oder bedroht wird, jemanden zu verraten.
 
Aufgabe 3: (10 Punkte)
Christian Wolff spricht gar von einer Pflicht zur Lüge.
Kommentiere unter diesem Gesichtspunkt folgende Schilderung einer entsprechenden Gewissenskonfliktsituation für einen Arzt: "Wenn ich einem Patienten den Blutdruck messe und er hat 160, und ich sage ihm, der Blutdruck ist leicht erhöht, dann hat er schon nicht mehr 160, sondern 180, weil er sich vor dem Schlaganfall fürchtet. Wenn ich ihm auf seine Frage, wie der Blutdruck ist, sage: ‚Praktisch normal‘, dann sagt er: ‚Gott sei Dank, ich habe schon gemeint, ich bekomme einen Schlaganfall‘, und er hat gar nicht mehr 160, sondern 140, wirklich einen normalen Blutdruck."
Einerseits: Würde der Arzt dem Patienten die Wahrheit sagen, dann würde er ihn gesundheitlich gefährden. Belügt er ihn, so trägt er zur Verbesserung von dessen Gesundheit bei. In dieser besonderen Situation müßte der Arzt folglich lügen, wenn er seinen Beruf ernst nimmt.

Andererseits kann dem Patienten jederzeit nach dem Gespräch mit dem Arzt etwas ähnlich aufregendes passieren, so daß er einen Schlaganfall bekommen kann, weil er sich nicht entsprechend vorsichtig verhält. Deshalb wäre es besser, der Arzt würde in dieser Situation die Wahrheit sagen, weil der Patient sich dann später entsprechend verhalten könnte.

 
Aufgabe 4: (12 Punkte)
Sind zum Lügen immer mindestens zwei Personen erforderlich oder kann man sich selbst belügen?
Wenn ja, schildere entsprechende Situationen und kommentiere mögliche Folgen solcher Selbstlügen.
Selbstlügen sind möglich:
  • Man kann etwas nicht wahr haben wollen, weil man das der Person nicht zutraut, z. B. daß der Ehemann fremd geht.
    Folge davon ist mindestens, daß man weiterhin betrogen wird.
  • Man kann sich etwas einreden, weil man es so gern sehen würde, z. B. man würde von jemandem geliebt.
    Folge davon ist mindestens, daß man sich gegenüber der Person wie ein Verliebter verhält und sich möglicherweise lächerlich macht.
  • Man kann etwas "schön" reden, weil man es so gern sehen würde, z. B. man schenkt den stets auf's Neue vorgebrachten Beteuerungen des Partner Glauben, er würde zukünftig nicht mehr fremd gehen.
    Folge davon ist mindestens, daß man weiterhin betrogen wird.
  • Man kann sich etwas einbilden, z. B. eine bestimmte Krankheit zu haben, weil man dadurch interessant für andere wird.
    Folge davon kann sein, daß man wirklich Krankheitssymtome zeigt.
  • Man kann etwas verdrängen, z. B. daß man eine unheilbare Krankheit hat, weil man sonst kein "normales" Leben mehr führen kann.
    Folge davon kann sein, daß man nicht alles gegen diese Krankheit unternimmt, was möglich wäre.
  • Man kann sich etwas nicht eingestehen, z. B. daß man bestimmte Fähigkeiten nicht besitzt, weil man sie gern besitzen möchte.
    Folge davon ist mindestens, daß man beim Versuch, diese Fähigkeiten anzuwenden, scheitert.
Fragen karlheinz@luk-korbmacher.de