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2008/
2009

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Aufgabe 1: (10 Punkte)
Beschreibe mit eigenen Worten, mit welcher Begründung Immanuel Kant ein absolutes Lügen-Verbot fordert.
Jede Lüge untergräbt das Vertrauen der Menschen darin, nur Wahrhaftiges zu erfahren.
 
Aufgabe 2: (10 Punkte)
Kommentiere die Auffassung, daß man sich durch Lügen stets selbst Schaden zufügen würde, weil man ein schlechtes Gewissen bekommt.
(Ist das zutreffend? Antworten bitte begründen. Welche Voraussetzungen sind dazu notwendig? Usw.)
Voraussetzungen dafür, daß jemand beim Lügen ein schlechtes Gewissen bekommt sind:
  • Man muß wissen, daß man lügt.
  • Man muß Lügen (mindestens speziell diese Lüge) als ethisch schlecht betrachten.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann hängt es zunächst von der "Schwere" der Lüge ab, in welchem Maße das Gewissen "belastet" wird.
Außerdem kommt es darauf an, ob die Lüge später aufgedeckt wird, inwieweit das Gewissen (nochmals) "belastet" wird.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß der Grad der (erneuten) Belastung ganz wesentlich von der Einschätzung der "Schwere" der Lüge durch die Belogenen abhängt.

 
Aufgabe 3: (10 Punkte)
Andere Philosophen lassen Ausnahmen vom generellen Lügen-Verbot zu.
Benjamin Constant beispielsweise behauptet: "Es ist eine Pflicht, die Wahrheit zu sagen...; aber nur gegen denjenigen, welcher ein Recht auf die Wahrheit hat. Kein Mensch aber hat Recht auf eine Wahrheit, die anderen schadet."
Beschreibe mit eigenen Worten, welche (weiteren) Ausnahmen unter welchen Bedingungen erlaubt sind.
  • Wenn dadurch schwere Krankheiten zu ertragen erleichtert wird.
  • Wenn man dadurch jemandem helfen kann ohne anderen zu schaden.
  • Wenn man etwas geheimhalten will.
  • Wenn man auf zu intime Fragen nicht antworten möchte.
  • Wenn man erpreßt oder bedroht wird, jemanden zu verraten.
 
Aufgabe 4: (10 Punkte)
Christian Wolff spricht gar von einer Pflicht zur Lüge: "Nämlich es ist niemals zu lügen erlaubt, aber wohl zuweilen ist erlaubt, ja wir sind zuweilen gar gezwungen die Unwahrheit zu sagen, wenn sie nämlich weder uns noch andere zum Schaden, aber wohl zum besten gereicht, wie man einem Feind Unrecht sagt, wo der hingegangen ist, den er mit bloßem Degen verfolgt." [Zitiert in moderner Schreibweise]
Kommentiere unter diesem Gesichtspunkt die Auffassung von Viktor E. Frankl.
Einerseits: Würde der Arzt dem Patienten die Wahrheit sagen, dann würde er ihn gesundheitlich gefährden. Belügt er ihn, so trägt er zur Verbesserung von dessen Gesundheit bei. In dieser besonderen Situation müßte der Arzt folglich lügen, wenn er seinen Beruf ernst nimmt.

Andererseits kann dem Patienten jederzeit nach dem Gespräch mit dem Arzt etwas ähnlich aufregendes passieren, so daß er einen Schlaganfall bekommen kann, weil er sich nicht entsprechend vorsichtig verhält. Deshalb wäre es besser, der Arzt würde in dieser Situation die Wahrheit sagen, weil der Patient sich dann später entsprechend verhalten könnte.

 
Aufgabe 5: (10 Punkte)
Welche ethischen Konsequenzen sind aus folgender Feststellung zu ziehen?
"Schon der Lügenbaron Münchhausen hat uns ins Merkbuch geschrieben: ‚Gescheite Leute lügen gern‘, weil sie intelligent sind und genau wissen, wie sie ihre Ziele durchsetzen können, manchmal eben mittels Lüge. Und die moderne Evolutionsbiologie gibt Münchhausen recht: Sie hat herausgefunden, daß etwa unsere behaarten Vorfahren Meister in diesem Fach sind, sie belügen und betrügen sich, und welches Tier das am besten kann, das hat die größten Überlebenschancen. Die Lüge ist im Tierreich der Wetzstein für die Intelligenz: Um gut zu lügen, muß man gut täuschen können, man muß sich gleichzeitig in den Betrogenen hineinversetzen und seine Gedanken und Intentionen erraten können. Dazu muß man intelligent sein."
Die Konsequenz wäre, daß Lügen nicht mehr geächtet, sondern gelobt werden müßte und zwar dergestalt, daß derjeninige, der am "intelligensten" lügt, am meisten gelobt wird.
 
Aufgabe 6: (12 Punkte)
Sind zum Lügen immer mindestens zwei Personen erforderlich oder kann man sich selbst belügen?
Wenn ja, schildere entsprechende Situationen und kommentiere mögliche Folgen solcher Selbstlügen.
Selbstlügen sind möglich:
  • Man kann etwas nicht wahr haben wollen, weil man das der Person nicht zutraut, z. B. daß der Ehemann fremd geht.
    Folge davon ist mindestens, daß man weiterhin betrogen wird.
  • Man kann sich etwas einreden, weil man es so gern sehen würde, z. B. man würde von jemandem geliebt.
    Folge davon ist mindestens, daß man sich gegenüber der Person wie ein Verliebter verhält und sich möglicherweise lächerlich macht.
  • Man kann etwas "schön" reden, weil man es so gern sehen würde, z. B. man schenkt den stets auf's Neue vorgebrachten Beteuerungen des Partner Glauben, er würde zukünftig nicht mehr fremd gehen.
    Folge davon ist mindestens, daß man weiterhin betrogen wird.
  • Man kann sich etwas einbilden, z. B. eine bestimmte Krankheit zu haben, weil man dadurch interessant für andere wird.
    Folge davon kann sein, daß man wirklich Krankheitssymtome zeigt.
  • Man kann etwas verdrängen, z. B. daß man eine unheilbare Krankheit hat, weil man sonst kein "normales" Leben mehr führen kann.
    Folge davon kann sein, daß man nicht alles gegen diese Krankheit unternimmt, was möglich wäre.
  • Man kann sich etwas nicht eingestehen, z. B. daß man bestimmte Fähigkeiten nicht besitzt, weil man sie gern besitzen möchte.
    Folge davon ist mindestens, daß man beim Versuch, diese Fähigkeiten anzuwenden, scheitert.
Fragen karlheinz@luk-korbmacher.de