Aufgabe 1: (24 Punkte)
Formuliere Sach- und Formalziel der Lagerhaltung
und beschreibe mögliche Zielkonflikte. |
| Das Sachziel der
Lagerhaltung ist die Bereitstellung von Gütern
für die Leistungserstellung. Das Formalziel
der Lagerhaltung ist die Minimierung der
Lagerhaltungskosten.
Ein Zielkonflikt besteht darin, daß
die Lagerbestände nicht zu groß und nicht zu
klein sein dürfen:
- Zu geringe Lagerbestände gefährden die
Lieferbereitschaft der Unternehmung.
- Zu große Lagerbestände steigern die
Lagerhaltungskosten.
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Aufgabe 2: (9 Punkte)
Nenne die Dir bekannten Aufgaben der
Lagerhaltung. |
- Sicherung
- Ausgleich und Überbrückung
(Zeitausgleich, Preisausgleich)
- Kosteneinsparung
- Umformung (Sortimentsbildung, Veredelung)
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Aufgabe 3: (7 Punkte)
Nenne die Dir bekannten Lagerarbeiten. |
- Warenannahme
- Wareneinordnung
- Warenpflege
- Warenausgabe
- Lagerkontrolle
- Lagerverwaltung
- Lagerpflege
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Aufgabe 4: (20 Punkte)
Beschreibe die Lagerkennziffern. Welche
Folgerungen können aus konkreten Zahlen
geschlossen werden? |
| Lagerkennzahl |
Berechnung |
Folgerung |
| Durchschnittlicher
Lagerbestand (im Jahr) |
(Anfangsbestand +
Endbestand) / 2 |
... ermöglicht die
Berechnung des durchschnittlichen
gebundenen Kapitals, indem der
durchschnittliche Bestand mit dem
Bezugspreis multipliziert wird. |
| Umschlagshäufigkeit |
Wareneinsatz /
durchschnittlichen Lagerbestand |
... gibt an, wie oft die
Ware im Laufe eines Jahres verkauft
wurde. |
| Durchschnittliche
Lagerdauer |
360 Tage /
Umschlagshäufigkeit |
... gibt an, wie lange
eine Ware auf Lager liegt, bis sie
verkauft wird. |
| Lagerzinssatz |
(Marktzinssatz *
durchschnittliche Lagerdauer) / 360 Tage |
... gibt an, mit welchem
Zinssatz (in Abhängigkeit vom
Marktzinssatz) der Wert des im Lager
durchschnittlich gebundenen Kapitals
verzinst werden muß. [Er dient der
Berechnung der Lagerzinsen (, also der
Zinsen, die dem Unternehmen während der
Lagerdauer entgehen, weil das im Lager
gebundene Kapital nicht zinsbringend
angelegt werden kann.)] |
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Aufgabe 5: (10 Punkte)
Vergleiche Eigen- und Fremdläger. |
- Ein Eigenlager muß so groß ausgelegt
sein, wie groß der maximale
Lagerraumbedarf ist. Beim Fremdlager wird
nur der Lagerraum angemietet, der auch
benötigt wird.
- Beim Eigenlager muß
Lagerverwaltungspersonal beschäftigt
werden. Beim Fremdlager werden nur
Mitarbeiter für den Transport benötigt.
- Lagerraum in einem Eigenlager ist in der
Regel schneller verfügbar, als bei einem
Fremdlager.
- Bei einem Eigenlager ist der Zugriff auf
den Lagerraum in der Regel einfacher
möglich, als bei einem Fremdlager.
- Ein Eigenlager ist Betriebsvermögen, das
zu Sicherheitsleistungen herangezogen
werden kann.
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Aufgabe 6: (21 Punkte)
Nenne die Dir bekannten Bestandteile der
Lagerkosten. |
- Raumkosten (AfA, Miete, Einrichtung,
Instandhaltung, Heizung, Strom,
Reinigung, Versicherung, Transportmittel)
- Verwaltungskosten (Löhne, Gehälter,
Karteikarten)
- Risikokosten (Megenverluste,
Wertverluste, Versicherungen)
- Kapitalkosten (Wert der eingelagerten
Ware, Zinsen für das gebundene Kapital)
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Aufgabe 7: (20 Punkte)
Schätze ein, welche der in Aufgabe 6 genannten
Bestandteile leichter oder schwerer durch
unternehmerische Entscheidungen beeinflußt
werden können. Begründe jeweils Deine Antwort. |
- Raumkosten sind kaum beeinflußbar, weil
entweder das Lager als Raum bereits
besteht, oder die entsprechende Fläche
als Fremdlager angemietet werden muß.
- Verwaltungskosten sind durch
organisatorische Maßnahmen (z. B.
Einführung eines
Warenwirtschaftssystems) beeinflußbar.
- Risikokosten sind durch organisatorische
Maßnahmen (z. B. Anpassung der optimalen
Bestellmenge, häufige Kontrollen des
Lagers) beeinflußbar.
- Kapitalkosten können in erheblichem
Maße durch eine dezidierte
Lagerverwaltung eingespart werden.
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Aufgabe 8: (10 Punkte)
Unterscheide das Neutrale Ergebnis, das
Betriebsergebnis und das Gesamtergebnis eines
Unternehmens im Sinne der Kosten- und
Leistungsrechnung. |
| Das Neutrale Ergebnis ergibt sich
aus der Gegenüberstellung der Neutralen
Aufwendungen und Erträge sowie der
korrekturbedürftigen Aufwendungen (z. B.
Zinsaufwendungen) und der kalkulatorischen Kosten
(z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn). Das
Betriebsergebnis ergibt sich aus der
Gegenüberstellung der Kosten (= betriebliche
Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang
mit dem Betriebszweck stehen) und der Leistungen
(= betriebliche Erträge, die aus der
eigentlichen betrieblichen Tätigkeit entstanden
sind).
Das Gesamtergebnis ergibt sich aus der
Addition des Neutralen Ergebnisses und des
Betriebsergebnisses.
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