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Definitionen |
| Rente | Als Rente wird ein Betrag bezeichnet, der jährlich (in der Praxis meistens monatlich) gezahlt wird und jedes Jahr gleich groß ist. [Mit Rente ist demnach nicht das Altersruhegeld gemeint, das aus der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten gezahlt wird. Und ebenfalls nicht die Entlohnung für den (volkswirtschaftlichen) Produktionsfaktor Boden.] |
| Rente | Eine Rente wird als vorschüssig bezeichnet, wenn die erste Zahlung der
Rente mit Beginn der Laufzeit des Vertrags erfolgt. In diesem Fall wird von Anfang an verzinst. |
| Rente | Eine Rente wird als nachschüssig bezeichnet, wenn die erste Zahlung der
Rente erst am Ende des ersten Jahres der Laufzeit des
Vertrags erfolgt. In diesem Fall wird erst vom zweiten Jahr an die Zahlung verzinst. |
| Rente | Die Summe aller Rentenzahlungen und der Zinsen und Zinseszinsen wird Rentenendwert genannt. |
| Rente | Der heutige Wert einer Rente, die erst in der Zukunft gezahlt wird, wird Rentenbarwert genannt. Dies kann auch ein mit Beginn der Laufzeit des Vertrags einmalig eingezahlter Sparbetrag sein, der anschließend als Rente über mehrere Jahre (mit Verzinsung) wieder ausgezahlt wird. |
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