Prozent-
rechnen |
Vom
Einkaufspreis zum Verkaufspreis und umgekehrt Die Abfolge der Berechnungen und die
anzuwendende Variante der Prozentrechnung wird von der jeweiligen Situation
bestimmt, in der sich der Kaufmann befindet, denn auf dem
Wege vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis bzw. - umgekehrt - vom Verkaufspreis zum
Einkaufspreis gibt die Zielsetzung des Kaufmanns für
sein Handeln, nämlich einen (ausreichenden) Gewinn zu erwirtschaften, eine sachlogische
Reihenfolge und die alleinige Anwendung eines der drei
möglichen Rechenverfahren vor.
| a) |
Vorwärtskalkulation: Vom Einkaufspreis zum
Verkaufspreis |
| 1. |
Als Kunde
seines Lieferanten entnimmt der Kaufmann einem Katalog oder einer
Preisliste den Listeneinkaufspreis der Ware, so wie ihn der
Lieferant z. B. auch in einem Angebot festgelegt
hat. |
| 2. |
Möglicherweise
ist es dem Kaufmann in entsprechenden
Preisverhandlungen gelungen, vom Lieferanten einen Preisnachlaß vom
Listeneinkaufspreis, den sogenannten Lieferantenrabatt, zu erhalten. Dieser
Lieferantenrabatt verringert dann den
Listeneinkaufspreis zum sogenannten Zieleinkaufspreis.
Der Rabatt wird als ein fest vereinbarter -
meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise
als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag
bereits auf der Rechnung vermerkt. Der Grundwert (= Listeneinkaufspreis) wird um
den Prozentwert (= Rabattbetrag) verringert, so
daß das Ergebnis (= Zieleinkaufspreis) einem
unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name Zieleinkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der Einkaufspreis
bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein
vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien
vereinbart. |
| 3. |
Möglicherweise
ist es dem Kaufmann in den Preisverhandlungen
zusätzlich gelungen, vom Lieferanten einen weiteren Preisnachlaß für
Zahlung vor dem Zahlungsziel, das sogenannte Lieferantenskonto, zu vereinbaren. Dieses
Lieferantenskonto verringert dann den
Zieleinkaufspreis zum sogenannten Bareinkaufspreis.
Das Skonto wird gern als Anreiz für eine
schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis
im Regelfall eine weit höhere Verzinsung
bedeutet, als sogar beim Überziehen des
Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des
Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen)
liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der
Skontobetrag üblicherweise nicht
auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt
lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des
Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt
der Skontoabzug im Rahmen der Vorwärtskalkulation
erst nach dem Rabattabzug. Der Grundwert (= Zieleinkaufspreis) wird um den
Prozentwert (= Skontobetrag) verringert, so
daß das Ergebnis (= Bareinkaufspreis) einem
unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name Bareinkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich an
den Lieferanten gezahlte Geldbetrag (quasi
Bargeld) gemeint ist. |
| 4. |
Häufig
fallen für den Transport der Ware vom Lieferanten zum Kaufmann Kosten an, die Bezugskosten genannt werden. Diese
Bezugskosten steigern den Bareinkaufspreis zum
sogenannten Bezugs- oder Einstandspreis.
Die meisten Bezugskosten sind absolute Geldbeträge, die
nicht zuvor als Prozentwerte berechnet werden
müssen. Ausnahmen können Zölle und eine Transportversicherung sein. Dabei ist zu beachten, daß
beide sich im Regelfall nach dem Warenwert
richten und deshalb als Grundwert der
Zieleinkaufspreis zur Anwendung kommt, da zum
Zeitpunkt der Verzollung bzw. des Abschlusses der
Transportversicherung nicht bekannt sein kann, ob
der Kaufmann von einem möglicherweise
eingeräumten Recht zum Skontoabzug wirklich
Gebrauch macht.
Der Name Einstandspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß die Ware zu diesem Preis
sich fertig zum Verkauf beim Kaufmann im Lager
bzw. Laden befindet - eben eingestellt wurde. |
| 5. |
Durch die
Lagerung und den Verkauf der Ware entstehen beim Kaufmann üblicherweise Kosten, die Allgemeine
Handlungskosten genannt werden. Die Allgemeinen
Handlungskosten steigern den Bezugs- oder
Einstandspreis zum sogenannten Selbstkostenpreis.
Die Allgemeinen Handlungskosten werden
üblicherweise anhand eines Allgemeinen-Handlungskosten-Satzes, der sich aus den Handlungskosten
des Vorjahres ergibt, prozentual berechnet. Der Grundwert (= Bezugspreis) wird um den Prozentwert (= Allgemeine Handlungskosten)
erhöht, so daß das Ergebnis (=
Selbstkostenpreis) einem über 100 liegenden
Prozentsatz entspricht.
Der Name Selbstkostenpreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß beim Verkauf der Ware zu
diesem Preis nur die bis dahin vom Kaufmann
selbst gemachten Kosten gedeckt würden und der
Kaufmann keinen Gewinn und damit kein Einkommen
für sich selbst erzielen würde. Bei einem
Verkaufspreis unterhalb des Selbstkostenpreises
würde der Kaufmann sogar einen Verlust machen.
Deshalb ist der Selbstkostenpreis die
bedeutendste Information, die der Kaufmann aus
der Kalkulation entnehmen kann. |
| 6. |
Da der Kaufmann durch den Verkauf der Ware
Einkommen erzielen möchte, bestimmt er im hier
behandelten Fall, bei dem die Kunden nahezu jeden
Preis akzeptieren, willkürlich seinen
(geplanten) Gewinn. Der Gewinn steigert den
Selbstkostenpreis zum sogenannten Barverkaufspreis.
Der Gewinn wird prozentual berechnet,
üblicherweise mit Hilfe eines
Gewinnzuschlagsatzes, der sich - wenn überhaupt
- nur an Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
u. a. bezüglich des Umsatzes, der Kauflust der
Kunden, der allgemeinen wirtschaftlichen
Entwicklung und an üblichen Branchenwerten
orientiert. Der Grundwert (= Selbstkostenpreis) wird um den
Prozentwert (= Gewinn) erhöht, so daß das
Ergebnis (= Barverkaufspreis) einem über 100
liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name Barverkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß der Kaufmann diesen
Geldbetrag einnehmen möchte, quasi als Bargeld. |
| 7. |
Um dem Kaufmann neben dem geplanten die Chance
auf einen zusätzlichen Gewinn zu geben, weil der
Kunde gar nicht weiß, ob und wenn ja,
wieviel Skonto der Kaufmann in seinen
Verkaufspreis einkalkuliert hat und deshalb
möglicherweise gar kein Skonto oder einen
geringeren als den voraus kalkulierten
Skontobetrag mit dem Kaufmann in
Preisverhandlungen vereinbart, wird der
eigentlich ausreichende Barverkaufspreis um das Kundenskonto zum sogenannten Zielverkaufspreis gesteigert.
Das Skonto wird gern als Anreiz für eine
schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis
für den Kunden im Regelfall eine weit höhere
Verzinsung bedeutet, als sogar beim Überziehen
des Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des
Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen =
Kunde) liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der
Skontobetrag üblicherweise nicht
auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt
lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des
Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt
der Skontoabzug erst nach dem
Rabattabzug und muß deshalb im vorliegenden Fall
bei der Vorwärtskalkulation in umgekehrter
Reihenfolge wie der Kunde ihn berechnet,
berücksichtigt werden, weil sonst ein anderer
als der vom Kunden abgezogene Skontobetrag zum
Barverkaufspreis hinzugezählt würde. Der
Grundwert (= Zielverkaufspreis) entspricht 100 %,
so daß der vorhandene Barverkaufspreis einen um
den Skontobetrag verminderten Grundwert darstellt und daher einem
Prozentsatz von weniger als 100 entspricht.
Dieser wird um den Prozentwert (= Skontobetrag) erhöht, so daß
das Ergebnis (= Zielverkaufspreis) 100 %
entspricht.
Der Name Zielverkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der Verkaufspreis
bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein
vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien
vereinbart. |
| 8. |
Um dem Kaufmann neben dem geplanten die Chance
auf einen zusätzlichen Gewinn zu geben, weil der
Kunde gar nicht weiß, ob und wenn ja,
wieviel Rabatt der Kaufmann in seinen
Verkaufspreis einkalkuliert hat und deshalb
möglicherweise gar keinen Rabatt oder einen
geringeren als den voraus kalkulierten
Rabattbetrag mit dem Kaufmann in
Preisverhandlungen vereinbart, wird der
Zielverkaufspreis um den Kundenrabatt zum sogenannten Listenverkaufspreis gesteigert.
Der Rabatt wird als ein fest vereinbarter -
meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise
als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag
bereits auf der Rechnung vermerkt.
Da der Rabatt aus der Sicht des Kunden der erste
zu berücksichtigende Preisnachlaß ist, muß er
im vorliegenden Fall bei der Vorwärtskalkulation
als zweiter Preisnachlaß in die
Handelskalkulation einfließen, weil sonst ein
anderer als der vom Kunden berechnete
Rabattbetrag zum Zielverkaufspreis hinzugezählt
würde. Der Grundwert (= Listenverkaufspreis)
entspricht 100 %, so daß der vorhandene
Zielverkaufspreis einen um den Rabattbetrag verminderten
Grundwert
darstellt und daher einem Prozentsatz von weniger
als 100 entspricht. Dieser wird um den Prozentwert (= Rabattbetrag) erhöht, so daß
das Ergebnis (= Listenverkaufspreis) 100 %
entspricht.
Der Name Listenverkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß dieser Verkaufspreis z. B.
in Preislisten oder Katalogen abgedruckt wird. |
| b) |
Rückwärtskalkulation: Vom Verkaufspreis zum
Einkaufspreis |
| 1. |
Der Kaufmann entnimmt im Falle, daß seine
Kunden nur einen von seinen Konkurrenten
geringfügig abweichendem Verkaufspreis
akzeptieren, Katalogen oder Preislisten oder
einer Marktforschungsanalyse den von seinen Kunden wahrscheinlich akzeptierten Listenverkaufspreis der Ware. |
| 2. |
Sind
Preisnachlässe in Form von Rabatt branchen- bzw.
warentypisch, so ist es für den Kaufmann sinnvoll, sich diesen
Gepflogenheiten anzupassen und dem Kunden einen Preisnachlaß vom
Listenverkaufspreis, den sogenannten Kundenrabatt, zu gewähren. Dieser
Kundenrabatt verringert dann den
Listenverkaufspreis zum sogenannten Zielverkaufspreis.
Der Rabatt wird als ein fest vereinbarter -
meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise
als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag
bereits auf der Rechnung vermerkt. Der Grundwert (= Listenverkaufspreis) wird um
den Prozentwert (= Rabattbetrag) verringert, so
daß das Ergebnis (= Zielverkaufspreis) einem
unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name Zielverkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der Verkaufspreis
bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein
vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien
vereinbart. |
| 3. |
Sind
zusätzlich Preisnachlässe für vorzeitige
Zahlung in Form von Skonto branchen- bzw.
warentypisch, so ist es für den Kaufmann sinnvoll, sich auch diesen
Gepflogenheiten anzupassen und dem Kunden einen Preisnachlaß vom
Zielverkaufspreis, das sogenannte Kundenskonto, einzuräumen. Dieses
Kundenskonto verringert dann den
Zielverkaufspreis zum sogenannten Barverkaufspreis.
Das Skonto wird gern als Anreiz für eine
schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis
im Regelfall eine weit höhere Verzinsung
bedeutet, als sogar beim Überziehen des
Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des
Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen =
Kunden) liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der
Skontobetrag üblicherweise nicht
auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt
lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des
Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt
der Skontoabzug erst nach dem
Rabattabzug. Der Grundwert (= Zielverkaufspreis) wird um den
Prozentwert (= Skontobetrag) verringert, so
daß das Ergebnis (= Barverkaufspreis) einem
unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name Barverkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich dem
Kaufmann zugeflossene Geldbetrag, quasi
Bargeld, gemeint ist. |
| 4. |
Da der Kaufmann durch den Verkauf der Ware
Einkommen erzielen möchte, bestimmt er im hier
behandelten Fall, bei dem er seinen gerade noch
akzeptablen Einkaufspreis bestimmen möchte,
willkürlich seinen (geplanten) Gewinn. Der Gewinn verringert den
Barverkaufspreis zum sogenannten Selbstkostenpreis.
Der Gewinn wird prozentual berechnet,
üblicherweise mit Hilfe eines
Gewinnzuschlagsatzes, der sich - wenn überhaupt
- nur an Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
u. a. bezüglich des Umsatzes, der Kauflust der
Kunden, der allgemeinen wirtschaftlichen
Entwicklung und an üblichen Branchenwerten
orientiert. Der Grundwert (= Selbstkostenpreis)
wird bei der Vorwärtskalkulation um den Prozentwert (= Gewinn)
erhöht, so daß das Ergebnis (=
Barverkaufspreis) einem über 100 liegenden
Prozentsatz entspricht. Deshalb muß bei der hier
vorliegenden Rückwärtskalkulation vom vermehrten
Grundwert (=
Barverkaufspreis) der Prozentwert (= Gewinn) abgezogen werden, so
daß das Ergebnis (= Selbstkostenpreis) 100 %
entspricht.
Der Name Selbstkostenpreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß beim Verkauf der Ware zu
diesem Preis nur die bis dahin vom Kaufmann
selbst gemachten Kosten gedeckt würden und der
Kaufmann keinen Gewinn und damit kein Einkommen
für sich selbst erzielen würde. Bei einem
Verkaufspreis unterhalb des Selbstkostenpreises
würde der Kaufmann sogar einen Verlust machen.
Deshalb ist der Selbstkostenpreis die
bedeutendste Information, die der Kaufmann aus
der Kalkulation entnehmen kann. |
| 5. |
Durch die
Lagerung und den Verkauf der Ware entstehen beim Kaufmann üblicherweise Kosten, die Allgemeine
Handlungskosten genannt werden. Die Allgemeinen
Handlungskosten verringern den Selbstkostenpreis
zum sogenannten Bezugs- oder Einstandspreis.
Die Allgemeinen Handlungskosten werden
üblicherweise anhand eines Allgemeinen-Handlungskosten-Satzes, der sich aus den Handlungskosten
des Vorjahres ergibt, prozentual berechnet. Der
Grundwert (= Bezugspreis) wird bei der Vorwärtskalkulation um den Prozentwert (= Allgemeine
Handlungskosten) erhöht, so daß das Ergebnis (=
Selbstkostenpreis) einem über 100 liegenden
Prozentsatz entspricht. Deshalb muß bei der hier
vorliegenden Rückwärtskalkulation vom vermehrten
Grundwert (=
Selbstkostenpreis) der Prozentwert (= Allgemeine Handlungskosten)
abgezogen werden, so daß das Ergebnis (=
Bezugspreis) 100 % entspricht.
Der Name Einstandspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß die Ware zu diesem Preis
sich fertig zum Verkauf beim Kaufmann im Lager
bzw. Laden befindet - eben eingestellt wurde. |
| 6. |
Häufig
fallen für den Transport der Ware vom Lieferanten zum Kaufmann Kosten an, die Bezugskosten genannt werden. Diese
Bezugskosten verringern den Bezugs- oder
Einstandspreis zum sogenannten Bareinkaufspreis.
Die meisten Bezugskosten sind absolute Geldbeträge, die
nicht zuvor als Prozentwerte berechnet werden
müssen. Ausnahmen können Zölle und eine Transportversicherung sein. Dabei ist zu beachten, daß
beide sich im Regelfall nach dem Warenwert
richten und deshalb als Grundwert der
Zieleinkaufspreis zur Anwendung kommt, da zum
Zeitpunkt der Verzollung bzw. des Abschlusses der
Transportversicherung nicht bekannt sein kann, ob
der Kaufmann von einem möglicherweise
eingeräumten Recht zum Skontoabzug wirklich
Gebrauch macht.
Der Name Bareinkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich an
den Lieferanten gezahlte Geldbetrag, quasi
Bargeld, gemeint ist. |
| 7. |
Möglicherweise
ist es dem Kaufmann in Preisverhandlungen gelungen,
vom Lieferanten einen Preisnachlaß für Zahlung
vor dem Zahlungsziel, das sogenannte Lieferantenskonto, zu vereinbaren. Dieses
Lieferantenskonto steigert den Bareinkaufspreis
zum sogenannten Zieleinkaufspreis.
Das Skonto wird gern als Anreiz für eine
schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis
im Regelfall eine weit höhere Verzinsung
bedeutet, als sogar beim Überziehen des
Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des
Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen)
liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der
Skontobetrag üblicherweise nicht
auf der Rechnung des Lieferanten vermerkt,
sondern es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die
Möglichkeit des Skontoabzugs. Mit derselben
Begründung erfolgt der Skontoabzug im Rahmen der
Vorwärtskalkulation erst nach dem
Rabattabzug, der bei der hier beschriebenen
Rückwärtskalukation deshalb erst im achten
Schritt erläutert wird. Bei der Vorwärtskalkulation wird der Grundwert (=
Zieleinkaufspreis) um den Prozentwert (=
Skontobetrag) verringert, so daß das Ergebnis (=
Bareinkaufspreis) einem unter 100 liegenden
Prozentsatz entspricht. Deshalb muß bei der hier
vorliegenden Rückwärtskalkulation der verminderte
Grundwert (=
Bareinkaufspreis) um den Prozentwert (= Skontobetrag) erhöht werden,
so daß das Ergebnis (= Zieleinkaufspreis) 100 %
entspricht.
Der Name Zieleinkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der Einkaufspreis
bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein
vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien
vereinbart. |
| 8. |
Möglicherweise
ist es dem Kaufmann in den Preisverhandlungen
gelungen, vom Lieferanten einen Preisnachlaß vom
Listeneinkaufspreis, den sogenannten Lieferantenrabatt, zu erhalten. Dieser
Lieferantenrabatt steigert den Zieleinkaufspreis
zum sogenannten Listeneinkaufspreis.
Der Rabatt wird als ein fest vereinbarter -
meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise
als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag
bereits auf der Rechnung vermerkt. Bei der Vorwärtskalkulation wird der Grundwert (=
Listeneinkaufspreis) um den Prozentwert (=
Rabattbetrag) verringert, so daß das Ergebnis (=
Zieleinkaufspreis) einem unter 100 liegenden
Prozentsatz entspricht. Deshalb muß bei der hier
vorliegenden Rückwärtskalkulation der verminderte
Grundwert (=
Zieleinkaufspreis) um den Prozentwert (= Rabattbetrag) erhöht werden,
so daß das Ergebnis (= Listeneinkaufspreis) 100
% entspricht.
Der Name Listeneinkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß dieser in Preislisten oder
Katalogen des Lieferanten abgedruckt ist. |
| c) |
Differenzkalkulation: Bestimmung des Gewinns
als Restgröße |
| 1. |
Als Kunde
seines Lieferanten entnimmt der Kaufmann einem Katalog oder einer
Preisliste den Listeneinkaufspreis der Ware, so wie ihn der
Lieferant z. B. auch in einem Angebot festgelegt
hat. |
| 2. |
Möglicherweise
ist es dem Kaufmann in entsprechenden
Preisverhandlungen gelungen, vom Lieferanten einen Preisnachlaß vom
Listeneinkaufspreis, den sogenannten Lieferantenrabatt, zu erhalten. Dieser
Lieferantenrabatt verringert dann den
Listeneinkaufspreis zum sogenannten Zieleinkaufspreis.
Der Rabatt wird als ein fest vereinbarter -
meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise
als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag
bereits auf der Rechnung vermerkt. Der Grundwert (= Listeneinkaufspreis) wird um
den Prozentwert (= Rabattbetrag) verringert, so
daß das Ergebnis (= Zieleinkaufspreis) einem
unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name Zieleinkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der Einkaufspreis
bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein
vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien
vereinbart. |
| 3. |
Möglicherweise
ist es dem Kaufmann in den Preisverhandlungen
zusätzlich gelungen, vom Lieferanten einen weiteren Preisnachlaß für
Zahlung vor dem Zahlungsziel, das sogenannte Lieferantenskonto, zu vereinbaren. Dieses
Lieferantenskonto verringert dann den
Zieleinkaufspreis zum sogenannten Bareinkaufspreis.
Das Skonto wird gern als Anreiz für eine
schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis
im Regelfall eine weit höhere Verzinsung
bedeutet, als sogar beim Überziehen des
Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des
Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen)
liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der
Skontobetrag üblicherweise nicht
auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt
lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des
Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt
der Skontoabzug im Rahmen der hier angewendeten
Differenzkalkulation erst nach
dem Rabattabzug. Der Grundwert (= Zieleinkaufspreis) wird um den
Prozentwert (= Skontobetrag) verringert, so
daß das Ergebnis (= Bareinkaufspreis) einem
unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name Bareinkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich an
den Lieferanten gezahlte Geldbetrag, quasi
Bargeld, gemeint ist. |
| 4. |
Häufig
fallen für den Transport der Ware vom Lieferanten zum Kaufmann Kosten an, die Bezugskosten genannt werden. Diese
Bezugskosten steigern den Bareinkaufspreis zum
sogenannten Bezugs- oder Einstandspreis.
Die meisten Bezugskosten sind absolute Geldbeträge, die
nicht zuvor als Prozentwerte berechnet werden
müssen. Ausnahmen können Zölle und eine Transportversicherung sein. Dabei ist zu beachten, daß
beide sich im Regelfall nach dem Warenwert
richten und deshalb als Grundwert der
Zieleinkaufspreis zur Anwendung kommt, da zum
Zeitpunkt der Verzollung bzw. des Abschlusses der
Transportversicherung nicht bekannt sein kann, ob
der Kaufmann von einem möglicherweise
eingeräumten Recht zum Skontoabzug wirklich
Gebrauch macht.
Der Name Einstandspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß die Ware zu diesem Preis
sich fertig zum Verkauf beim Kaufmann im Lager
bzw. Laden befindet - eben eingestellt wurde. |
| 5. |
Durch die
Lagerung und den Verkauf der Ware entstehen beim Kaufmann üblicherweise Kosten, die Allgemeine
Handlungskosten genannt werden. Die Allgemeinen
Handlungskosten steigern den Bezugs- oder
Einstandspreis zum sogenannten Selbstkostenpreis.
Die Allgemeinen Handlungskosten werden
üblicherweise anhand eines Allgemeinen-Handlungskosten-Satzes, der sich aus den Handlungskosten
des Vorjahres ergibt, prozentual berechnet. Der Grundwert (= Bezugspreis) wird um den Prozentwert (= Allgemeine Handlungskosten)
erhöht, so daß das Ergebnis (=
Selbstkostenpreis) einem über 100 liegenden
Prozentsatz entspricht.
Der Name Selbstkostenpreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß beim Verkauf der Ware zu
diesem Preis nur die bis dahin vom Kaufmann
selbst gemachten Kosten gedeckt würden und der
Kaufmann keinen Gewinn und damit kein Einkommen
für sich selbst erzielen würde. Bei einem
Verkaufspreis unterhalb des Selbstkostenpreises
würde der Kaufmann sogar einen Verlust machen. |
| 6. |
Um anhand
der hier vorliegenden Differenzkalkulation
entscheiden zu können, ob es sich überhaupt
lohnt, die Ware anzubieten, weil seine Kunden nur
einen von seinen Konkurrenten geringfügig
abweichenden Verkaufspreis akzeptieren und der
Einkaufspreis vom Lieferanten bestimmt wird,
entnimmt der Kaufmann Katalogen oder Preislisten oder
einer Marktforschungsanalyse den von seinen Kunden wahrscheinlich akzeptierten Listenverkaufspreis der Ware.
Der Name Listenverkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß dieser Verkaufspreis z. B.
in Preislisten oder Katalogen abgedruckt wird. |
| 7. |
Sind
Preisnachlässe in Form von Rabatt branchen- bzw.
warentypisch, so ist es für den Kaufmann sinnvoll, sich diesen
Gepflogenheiten anzupassen und dem Kunden einen Preisnachlaß vom
Listenverkaufspreis, den sogenannten Kundenrabatt, zu gewähren. Dieser
Kundenrabatt verringert dann den
Listenverkaufspreis zum sogenannten Zielverkaufspreis.
Der Rabatt wird als ein fest vereinbarter -
meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise
als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag
bereits auf der Rechnung vermerkt. Der Grundwert (= Listenverkaufspreis) wird um
den Prozentwert (= Rabattbetrag) verringert, so
daß das Ergebnis (= Zielverkaufspreis) einem
unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name Zielverkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der Verkaufspreis
bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein
vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien
vereinbart. |
| 8. |
Sind
zusätzlich Preisnachlässe für vorzeitige
Zahlung in Form von Skonto branchen- bzw.
warentypisch, so ist es für den Kaufmann sinnvoll, sich auch diesen
Gepflogenheiten anzupassen und dem Kunden einen Preisnachlaß vom
Zielverkaufspreis, das sogenannte Kundenskonto, einzuräumen. Dieses
Kundenskonto verringert dann den
Zielverkaufspreis zum sogenannten Barverkaufspreis.
Das Skonto wird gern als Anreiz für eine
schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis
im Regelfall eine weit höhere Verzinsung
bedeutet, als sogar beim Überziehen des
Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des
Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen =
Kunden) liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der
Skontobetrag üblicherweise nicht
auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt
lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des
Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt
der Skontoabzug erst nach dem
Rabattabzug. Der Grundwert (= Zielverkaufspreis) wird um den
Prozentwert (= Skontobetrag) verringert, so
daß das Ergebnis (= Barverkaufspreis) einem
unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name Barverkaufspreis wird verwendet, weil er
ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich dem
Kaufmann zugeflossene Geldbetrag, quasi
Bargeld, gemeint ist. |
| 9. |
Die
Differenz zwischen dem Barverkaufspreis und dem Selbstkostenpreis ist der Gewinn und damit das Einkommen für den Kaufmann.
Meistens wird nicht nur der absolute Geldbetrag,
der den Gewinn ausmacht, sondern auch der
Prozentsatz, dem der Gewinn entspricht,
berechnet, um besser beurteilen zu können, ob
sich das Angebot dieser Ware überhaupt lohnt. Da
der Grundwert (= Selbstkostenpreis) 100 % und der
Gewinn dem Prozentwert entspricht, ist bei der
hier vorliegenden Differenzkalkulation mit Hilfe
der Formel100
* Gewinn / Selbstkostenpreis
der Gewinnzuschlagsatz zu berechnen.
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