Schul-Sachen-Verteilerseite Handelskalkulation
Prozent-
rechnen
Hintergründe

Einen erfolgreichen Kaufmann zeichnet aus, daß er über einen langen Zeitraum seine Ware teurer verkauft, als er sie eingekauft hat, denn zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis liegt sein Gewinn, von dem er leben muß. Der Kaufmann muß daher seinen Einkaufspreis und seinen Verkaufspreis ständig im Blick haben. Die dazu notwendigen Informationen erhält er aus seiner Handelskalkulation.

In einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung findet sich der Kaufmann im Beziehungsgeflecht zwischen sich, seinen Lieferanten und seinen Kunden im Hinblick auf die Bestimmung seines Verkaufspreises stets in einer von drei Situationen wieder:

a) Entweder ist der Kaufmann in der glücklichen Lage, daß er keine Rücksicht auf die Preisvorstellungen seiner Kunden nehmen muß, weil diese nahezu jeden Preis akzeptieren, und daß er gleichzeitig die Preise seiner Konkurrenten - falls es überhaupt welche gibt - nicht beachten muß. In diesem Fall kann er seinen Verkaufspreis mit Hilfe der Vorwärtskalkulation berechnen und wird nur versuchen, zu einem möglichst niedrigen Einkaufspreis bei seinen Lieferanten einzukaufen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen.
b) Weitaus häufiger ist der Fall, daß der Kaufmann sich mit seinem Verkaufspreis an denen seiner Konkurrenten orientieren muß, weil er trotz eventuell besserer Qualität, besseren Services u. ä. damit rechnen muß, daß seine Kunden zwar einen etwas höheren Verkaufspreis bei ihm als bei seinen Konkurrenten akzeptieren werden, aber, daß die Differenz zwischen seinem Verkaufspreis und den Preisen seiner Konkurrenten nicht allzu groß werden darf, weil seine Kunden sonst doch bei der Konkurrenz einkaufen. In diesem Fall wird er im Rahmen einer Rückwärtskalkulation versuchen, einen Einkaufspreis zu berechnen, den er von seinen Lieferanten einfordert.
c) Der häufigste Fall dürfte jedoch der sein, daß sich der Kaufmann - wie im Fall b) - mit seinem Verkaufspreis an denen seiner Konkurrenten orientieren muß, weil seine Kunden keinen wesentlich höheren Verkaufspreis akzeptieren, und gleichzeitig - wie im Fall a) - seine Lieferanten seinen Einkaufspreis bestimmen. In diesem Fall kann er nur mit Hilfe der Differenzkalkulation berechnen, wie hoch sein Gewinn ausfallen wird, um zu entscheiden, ob er diese Ware überhaupt anbietet oder auf ein Angebot verzichtet, weil sein Gewinn nicht ausreichen würde, ihn zu ernähren.
Prozent-
rechnen
Vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis und umgekehrt

Die Abfolge der Berechnungen und die anzuwendende Variante der Prozentrechnung wird von der jeweiligen Situation bestimmt, in der sich der Kaufmann befindet, denn auf dem Wege vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis bzw. - umgekehrt - vom Verkaufspreis zum Einkaufspreis gibt die Zielsetzung des Kaufmanns für sein Handeln, nämlich einen (ausreichenden) Gewinn zu erwirtschaften, eine sachlogische Reihenfolge und die alleinige Anwendung eines der drei möglichen Rechenverfahren vor.

a) Vorwärtskalkulation: Vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis
1. Als Kunde seines Lieferanten entnimmt der Kaufmann einem Katalog oder einer Preisliste den Listeneinkaufspreis der Ware, so wie ihn der Lieferant z. B. auch in einem Angebot festgelegt hat.
2. Möglicherweise ist es dem Kaufmann in entsprechenden Preisverhandlungen gelungen, vom Lieferanten einen Preisnachlaß vom Listeneinkaufspreis, den sogenannten Lieferantenrabatt, zu erhalten. Dieser Lieferantenrabatt verringert dann den Listeneinkaufspreis zum sogenannten Zieleinkaufspreis.
Der
Rabatt wird als ein fest vereinbarter - meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag bereits auf der Rechnung vermerkt. Der Grundwert (= Listeneinkaufspreis) wird um den Prozentwert (= Rabattbetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Zieleinkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Zieleinkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der Einkaufspreis bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
3. Möglicherweise ist es dem Kaufmann in den Preisverhandlungen zusätzlich gelungen, vom Lieferanten einen weiteren Preisnachlaß für Zahlung vor dem Zahlungsziel, das sogenannte Lieferantenskonto, zu vereinbaren. Dieses Lieferantenskonto verringert dann den Zieleinkaufspreis zum sogenannten Bareinkaufspreis.
Das
Skonto wird gern als Anreiz für eine schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis im Regelfall eine weit höhere Verzinsung bedeutet, als sogar beim Überziehen des Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen) liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der Skontobetrag üblicherweise nicht auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt der Skontoabzug im Rahmen der Vorwärtskalkulation erst nach dem Rabattabzug. Der
Grundwert (= Zieleinkaufspreis) wird um den Prozentwert (= Skontobetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Bareinkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Bareinkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich an den Lieferanten gezahlte Geldbetrag (quasi Bargeld) gemeint ist.
4. Häufig fallen für den Transport der Ware vom Lieferanten zum Kaufmann Kosten an, die Bezugskosten genannt werden. Diese Bezugskosten steigern den Bareinkaufspreis zum sogenannten Bezugs- oder Einstandspreis.
Die meisten
Bezugskosten sind absolute Geldbeträge, die nicht zuvor als Prozentwerte berechnet werden müssen. Ausnahmen können Zölle und eine Transportversicherung sein. Dabei ist zu beachten, daß beide sich im Regelfall nach dem Warenwert richten und deshalb als Grundwert der Zieleinkaufspreis zur Anwendung kommt, da zum Zeitpunkt der Verzollung bzw. des Abschlusses der Transportversicherung nicht bekannt sein kann, ob der Kaufmann von einem möglicherweise eingeräumten Recht zum Skontoabzug wirklich Gebrauch macht.
Der Name
Einstandspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß die Ware zu diesem Preis sich fertig zum Verkauf beim Kaufmann im Lager bzw. Laden befindet - eben eingestellt wurde.
5. Durch die Lagerung und den Verkauf der Ware entstehen beim Kaufmann üblicherweise Kosten, die Allgemeine Handlungskosten genannt werden. Die Allgemeinen Handlungskosten steigern den Bezugs- oder Einstandspreis zum sogenannten Selbstkostenpreis.
Die Allgemeinen Handlungskosten werden üblicherweise anhand eines
Allgemeinen-Handlungskosten-Satzes, der sich aus den Handlungskosten des Vorjahres ergibt, prozentual berechnet. Der Grundwert (= Bezugspreis) wird um den Prozentwert (= Allgemeine Handlungskosten) erhöht, so daß das Ergebnis (= Selbstkostenpreis) einem über 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Selbstkostenpreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß beim Verkauf der Ware zu diesem Preis nur die bis dahin vom Kaufmann selbst gemachten Kosten gedeckt würden und der Kaufmann keinen Gewinn und damit kein Einkommen für sich selbst erzielen würde. Bei einem Verkaufspreis unterhalb des Selbstkostenpreises würde der Kaufmann sogar einen Verlust machen. Deshalb ist der Selbstkostenpreis die bedeutendste Information, die der Kaufmann aus der Kalkulation entnehmen kann.
6. Da der Kaufmann durch den Verkauf der Ware Einkommen erzielen möchte, bestimmt er im hier behandelten Fall, bei dem die Kunden nahezu jeden Preis akzeptieren, willkürlich seinen (geplanten) Gewinn. Der Gewinn steigert den Selbstkostenpreis zum sogenannten Barverkaufspreis.
Der Gewinn wird prozentual berechnet, üblicherweise mit Hilfe eines Gewinnzuschlagsatzes, der sich - wenn überhaupt - nur an Erfahrungswerten aus der Vergangenheit u. a. bezüglich des Umsatzes, der Kauflust der Kunden, der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und an üblichen Branchenwerten orientiert. Der
Grundwert (= Selbstkostenpreis) wird um den Prozentwert (= Gewinn) erhöht, so daß das Ergebnis (= Barverkaufspreis) einem über 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Barverkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß der Kaufmann diesen Geldbetrag einnehmen möchte, quasi als Bargeld.
7. Um dem Kaufmann neben dem geplanten die Chance auf einen zusätzlichen Gewinn zu geben, weil der Kunde gar nicht weiß, ob und wenn ja, wieviel Skonto der Kaufmann in seinen Verkaufspreis einkalkuliert hat und deshalb möglicherweise gar kein Skonto oder einen geringeren als den voraus kalkulierten Skontobetrag mit dem Kaufmann in Preisverhandlungen vereinbart, wird der eigentlich ausreichende Barverkaufspreis um das Kundenskonto zum sogenannten Zielverkaufspreis gesteigert.
Das
Skonto wird gern als Anreiz für eine schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis für den Kunden im Regelfall eine weit höhere Verzinsung bedeutet, als sogar beim Überziehen des Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen = Kunde) liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der Skontobetrag üblicherweise nicht auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt der Skontoabzug erst nach dem Rabattabzug und muß deshalb im vorliegenden Fall bei der Vorwärtskalkulation in umgekehrter Reihenfolge wie der Kunde ihn berechnet, berücksichtigt werden, weil sonst ein anderer als der vom Kunden abgezogene Skontobetrag zum Barverkaufspreis hinzugezählt würde. Der Grundwert (= Zielverkaufspreis) entspricht 100 %, so daß der vorhandene Barverkaufspreis einen um den Skontobetrag
verminderten Grundwert darstellt und daher einem Prozentsatz von weniger als 100 entspricht. Dieser wird um den Prozentwert (= Skontobetrag) erhöht, so daß das Ergebnis (= Zielverkaufspreis) 100 % entspricht.
Der Name
Zielverkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der Verkaufspreis bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
8. Um dem Kaufmann neben dem geplanten die Chance auf einen zusätzlichen Gewinn zu geben, weil der Kunde gar nicht weiß, ob und wenn ja, wieviel Rabatt der Kaufmann in seinen Verkaufspreis einkalkuliert hat und deshalb möglicherweise gar keinen Rabatt oder einen geringeren als den voraus kalkulierten Rabattbetrag mit dem Kaufmann in Preisverhandlungen vereinbart, wird der Zielverkaufspreis um den Kundenrabatt zum sogenannten Listenverkaufspreis gesteigert.
Der
Rabatt wird als ein fest vereinbarter - meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag bereits auf der Rechnung vermerkt.
Da der Rabatt aus der Sicht des Kunden der erste zu berücksichtigende Preisnachlaß ist, muß er im vorliegenden Fall bei der Vorwärtskalkulation als zweiter Preisnachlaß in die Handelskalkulation einfließen, weil sonst ein anderer als der vom Kunden berechnete Rabattbetrag zum Zielverkaufspreis hinzugezählt würde. Der Grundwert (= Listenverkaufspreis) entspricht 100 %, so daß der vorhandene Zielverkaufspreis einen um den Rabattbetrag
verminderten Grundwert darstellt und daher einem Prozentsatz von weniger als 100 entspricht. Dieser wird um den Prozentwert (= Rabattbetrag) erhöht, so daß das Ergebnis (= Listenverkaufspreis) 100 % entspricht.
Der Name
Listenverkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß dieser Verkaufspreis z. B. in Preislisten oder Katalogen abgedruckt wird.
b) Rückwärtskalkulation: Vom Verkaufspreis zum Einkaufspreis
1. Der Kaufmann entnimmt im Falle, daß seine Kunden nur einen von seinen Konkurrenten geringfügig abweichendem Verkaufspreis akzeptieren, Katalogen oder Preislisten oder einer Marktforschungsanalyse den von seinen Kunden wahrscheinlich akzeptierten Listenverkaufspreis der Ware.
2. Sind Preisnachlässe in Form von Rabatt branchen- bzw. warentypisch, so ist es für den Kaufmann sinnvoll, sich diesen Gepflogenheiten anzupassen und dem Kunden einen Preisnachlaß vom Listenverkaufspreis, den sogenannten Kundenrabatt, zu gewähren. Dieser Kundenrabatt verringert dann den Listenverkaufspreis zum sogenannten Zielverkaufspreis.
Der
Rabatt wird als ein fest vereinbarter - meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag bereits auf der Rechnung vermerkt. Der Grundwert (= Listenverkaufspreis) wird um den Prozentwert (= Rabattbetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Zielverkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Zielverkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der Verkaufspreis bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
3. Sind zusätzlich Preisnachlässe für vorzeitige Zahlung in Form von Skonto branchen- bzw. warentypisch, so ist es für den Kaufmann sinnvoll, sich auch diesen Gepflogenheiten anzupassen und dem Kunden einen Preisnachlaß vom Zielverkaufspreis, das sogenannte Kundenskonto, einzuräumen. Dieses Kundenskonto verringert dann den Zielverkaufspreis zum sogenannten Barverkaufspreis.
Das
Skonto wird gern als Anreiz für eine schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis im Regelfall eine weit höhere Verzinsung bedeutet, als sogar beim Überziehen des Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen = Kunden) liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der Skontobetrag üblicherweise nicht auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt der Skontoabzug erst nach dem Rabattabzug. Der
Grundwert (= Zielverkaufspreis) wird um den Prozentwert (= Skontobetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Barverkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Barverkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich dem Kaufmann zugeflossene Geldbetrag, quasi Bargeld, gemeint ist.
4. Da der Kaufmann durch den Verkauf der Ware Einkommen erzielen möchte, bestimmt er im hier behandelten Fall, bei dem er seinen gerade noch akzeptablen Einkaufspreis bestimmen möchte, willkürlich seinen (geplanten) Gewinn. Der Gewinn verringert den Barverkaufspreis zum sogenannten Selbstkostenpreis.
Der Gewinn wird prozentual berechnet, üblicherweise mit Hilfe eines Gewinnzuschlagsatzes, der sich - wenn überhaupt - nur an Erfahrungswerten aus der Vergangenheit u. a. bezüglich des Umsatzes, der Kauflust der Kunden, der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und an üblichen Branchenwerten orientiert. Der Grundwert (= Selbstkostenpreis) wird bei der
Vorwärtskalkulation um den Prozentwert (= Gewinn) erhöht, so daß das Ergebnis (= Barverkaufspreis) einem über 100 liegenden Prozentsatz entspricht. Deshalb muß bei der hier vorliegenden Rückwärtskalkulation vom vermehrten Grundwert (= Barverkaufspreis) der Prozentwert (= Gewinn) abgezogen werden, so daß das Ergebnis (= Selbstkostenpreis) 100 % entspricht.
Der Name
Selbstkostenpreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß beim Verkauf der Ware zu diesem Preis nur die bis dahin vom Kaufmann selbst gemachten Kosten gedeckt würden und der Kaufmann keinen Gewinn und damit kein Einkommen für sich selbst erzielen würde. Bei einem Verkaufspreis unterhalb des Selbstkostenpreises würde der Kaufmann sogar einen Verlust machen. Deshalb ist der Selbstkostenpreis die bedeutendste Information, die der Kaufmann aus der Kalkulation entnehmen kann.
5. Durch die Lagerung und den Verkauf der Ware entstehen beim Kaufmann üblicherweise Kosten, die Allgemeine Handlungskosten genannt werden. Die Allgemeinen Handlungskosten verringern den Selbstkostenpreis zum sogenannten Bezugs- oder Einstandspreis.
Die Allgemeinen Handlungskosten werden üblicherweise anhand eines
Allgemeinen-Handlungskosten-Satzes, der sich aus den Handlungskosten des Vorjahres ergibt, prozentual berechnet. Der Grundwert (= Bezugspreis) wird bei der Vorwärtskalkulation um den Prozentwert (= Allgemeine Handlungskosten) erhöht, so daß das Ergebnis (= Selbstkostenpreis) einem über 100 liegenden Prozentsatz entspricht. Deshalb muß bei der hier vorliegenden Rückwärtskalkulation vom vermehrten Grundwert (= Selbstkostenpreis) der Prozentwert (= Allgemeine Handlungskosten) abgezogen werden, so daß das Ergebnis (= Bezugspreis) 100 % entspricht.
Der Name
Einstandspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß die Ware zu diesem Preis sich fertig zum Verkauf beim Kaufmann im Lager bzw. Laden befindet - eben eingestellt wurde.
6. Häufig fallen für den Transport der Ware vom Lieferanten zum Kaufmann Kosten an, die Bezugskosten genannt werden. Diese Bezugskosten verringern den Bezugs- oder Einstandspreis zum sogenannten Bareinkaufspreis.
Die meisten
Bezugskosten sind absolute Geldbeträge, die nicht zuvor als Prozentwerte berechnet werden müssen. Ausnahmen können Zölle und eine Transportversicherung sein. Dabei ist zu beachten, daß beide sich im Regelfall nach dem Warenwert richten und deshalb als Grundwert der Zieleinkaufspreis zur Anwendung kommt, da zum Zeitpunkt der Verzollung bzw. des Abschlusses der Transportversicherung nicht bekannt sein kann, ob der Kaufmann von einem möglicherweise eingeräumten Recht zum Skontoabzug wirklich Gebrauch macht.
Der Name
Bareinkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich an den Lieferanten gezahlte Geldbetrag, quasi Bargeld, gemeint ist.
7. Möglicherweise ist es dem Kaufmann in Preisverhandlungen gelungen, vom Lieferanten einen Preisnachlaß für Zahlung vor dem Zahlungsziel, das sogenannte Lieferantenskonto, zu vereinbaren. Dieses Lieferantenskonto steigert den Bareinkaufspreis zum sogenannten Zieleinkaufspreis.
Das
Skonto wird gern als Anreiz für eine schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis im Regelfall eine weit höhere Verzinsung bedeutet, als sogar beim Überziehen des Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen) liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der Skontobetrag üblicherweise nicht auf der Rechnung des Lieferanten vermerkt, sondern es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt der Skontoabzug im Rahmen der
Vorwärtskalkulation erst nach dem Rabattabzug, der bei der hier beschriebenen Rückwärtskalukation deshalb erst im achten Schritt erläutert wird. Bei der Vorwärtskalkulation wird der Grundwert (= Zieleinkaufspreis) um den Prozentwert (= Skontobetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Bareinkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht. Deshalb muß bei der hier vorliegenden Rückwärtskalkulation der verminderte Grundwert (= Bareinkaufspreis) um den Prozentwert (= Skontobetrag) erhöht werden, so daß das Ergebnis (= Zieleinkaufspreis) 100 % entspricht.
Der Name
Zieleinkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der Einkaufspreis bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
8. Möglicherweise ist es dem Kaufmann in den Preisverhandlungen gelungen, vom Lieferanten einen Preisnachlaß vom Listeneinkaufspreis, den sogenannten Lieferantenrabatt, zu erhalten. Dieser Lieferantenrabatt steigert den Zieleinkaufspreis zum sogenannten Listeneinkaufspreis.
Der
Rabatt wird als ein fest vereinbarter - meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag bereits auf der Rechnung vermerkt. Bei der Vorwärtskalkulation wird der Grundwert (= Listeneinkaufspreis) um den Prozentwert (= Rabattbetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Zieleinkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht. Deshalb muß bei der hier vorliegenden Rückwärtskalkulation der verminderte Grundwert (= Zieleinkaufspreis) um den Prozentwert (= Rabattbetrag) erhöht werden, so daß das Ergebnis (= Listeneinkaufspreis) 100 % entspricht.
Der Name
Listeneinkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß dieser in Preislisten oder Katalogen des Lieferanten abgedruckt ist.
c) Differenzkalkulation: Bestimmung des Gewinns als Restgröße
1. Als Kunde seines Lieferanten entnimmt der Kaufmann einem Katalog oder einer Preisliste den Listeneinkaufspreis der Ware, so wie ihn der Lieferant z. B. auch in einem Angebot festgelegt hat.
2. Möglicherweise ist es dem Kaufmann in entsprechenden Preisverhandlungen gelungen, vom Lieferanten einen Preisnachlaß vom Listeneinkaufspreis, den sogenannten Lieferantenrabatt, zu erhalten. Dieser Lieferantenrabatt verringert dann den Listeneinkaufspreis zum sogenannten Zieleinkaufspreis.
Der
Rabatt wird als ein fest vereinbarter - meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag bereits auf der Rechnung vermerkt. Der Grundwert (= Listeneinkaufspreis) wird um den Prozentwert (= Rabattbetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Zieleinkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Zieleinkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der Einkaufspreis bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
3. Möglicherweise ist es dem Kaufmann in den Preisverhandlungen zusätzlich gelungen, vom Lieferanten einen weiteren Preisnachlaß für Zahlung vor dem Zahlungsziel, das sogenannte Lieferantenskonto, zu vereinbaren. Dieses Lieferantenskonto verringert dann den Zieleinkaufspreis zum sogenannten Bareinkaufspreis.
Das
Skonto wird gern als Anreiz für eine schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis im Regelfall eine weit höhere Verzinsung bedeutet, als sogar beim Überziehen des Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen) liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der Skontobetrag üblicherweise nicht auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt der Skontoabzug im Rahmen der hier angewendeten Differenzkalkulation erst nach dem Rabattabzug. Der
Grundwert (= Zieleinkaufspreis) wird um den Prozentwert (= Skontobetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Bareinkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Bareinkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich an den Lieferanten gezahlte Geldbetrag, quasi Bargeld, gemeint ist.
4. Häufig fallen für den Transport der Ware vom Lieferanten zum Kaufmann Kosten an, die Bezugskosten genannt werden. Diese Bezugskosten steigern den Bareinkaufspreis zum sogenannten Bezugs- oder Einstandspreis.
Die meisten
Bezugskosten sind absolute Geldbeträge, die nicht zuvor als Prozentwerte berechnet werden müssen. Ausnahmen können Zölle und eine Transportversicherung sein. Dabei ist zu beachten, daß beide sich im Regelfall nach dem Warenwert richten und deshalb als Grundwert der Zieleinkaufspreis zur Anwendung kommt, da zum Zeitpunkt der Verzollung bzw. des Abschlusses der Transportversicherung nicht bekannt sein kann, ob der Kaufmann von einem möglicherweise eingeräumten Recht zum Skontoabzug wirklich Gebrauch macht.
Der Name
Einstandspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß die Ware zu diesem Preis sich fertig zum Verkauf beim Kaufmann im Lager bzw. Laden befindet - eben eingestellt wurde.
5. Durch die Lagerung und den Verkauf der Ware entstehen beim Kaufmann üblicherweise Kosten, die Allgemeine Handlungskosten genannt werden. Die Allgemeinen Handlungskosten steigern den Bezugs- oder Einstandspreis zum sogenannten Selbstkostenpreis.
Die Allgemeinen Handlungskosten werden üblicherweise anhand eines
Allgemeinen-Handlungskosten-Satzes, der sich aus den Handlungskosten des Vorjahres ergibt, prozentual berechnet. Der Grundwert (= Bezugspreis) wird um den Prozentwert (= Allgemeine Handlungskosten) erhöht, so daß das Ergebnis (= Selbstkostenpreis) einem über 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Selbstkostenpreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß beim Verkauf der Ware zu diesem Preis nur die bis dahin vom Kaufmann selbst gemachten Kosten gedeckt würden und der Kaufmann keinen Gewinn und damit kein Einkommen für sich selbst erzielen würde. Bei einem Verkaufspreis unterhalb des Selbstkostenpreises würde der Kaufmann sogar einen Verlust machen.
6. Um anhand der hier vorliegenden Differenzkalkulation entscheiden zu können, ob es sich überhaupt lohnt, die Ware anzubieten, weil seine Kunden nur einen von seinen Konkurrenten geringfügig abweichenden Verkaufspreis akzeptieren und der Einkaufspreis vom Lieferanten bestimmt wird, entnimmt der Kaufmann Katalogen oder Preislisten oder einer Marktforschungsanalyse den von seinen Kunden wahrscheinlich akzeptierten Listenverkaufspreis der Ware.
Der Name
Listenverkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß dieser Verkaufspreis z. B. in Preislisten oder Katalogen abgedruckt wird.
7. Sind Preisnachlässe in Form von Rabatt branchen- bzw. warentypisch, so ist es für den Kaufmann sinnvoll, sich diesen Gepflogenheiten anzupassen und dem Kunden einen Preisnachlaß vom Listenverkaufspreis, den sogenannten Kundenrabatt, zu gewähren. Dieser Kundenrabatt verringert dann den Listenverkaufspreis zum sogenannten Zielverkaufspreis.
Der
Rabatt wird als ein fest vereinbarter - meist prozentualer - Preisnachlaß üblicherweise als ein den Warenwert verringernder Geldbetrag bereits auf der Rechnung vermerkt. Der Grundwert (= Listenverkaufspreis) wird um den Prozentwert (= Rabattbetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Zielverkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Zielverkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der Verkaufspreis bei Erreichen des Zahlungsziels gemeint ist. Ein vom Rechnungsdatum abweichendes Zahlungsziel wird häufig in den Zahlungskonditionen eines Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
8. Sind zusätzlich Preisnachlässe für vorzeitige Zahlung in Form von Skonto branchen- bzw. warentypisch, so ist es für den Kaufmann sinnvoll, sich auch diesen Gepflogenheiten anzupassen und dem Kunden einen Preisnachlaß vom Zielverkaufspreis, das sogenannte Kundenskonto, einzuräumen. Dieses Kundenskonto verringert dann den Zielverkaufspreis zum sogenannten Barverkaufspreis.
Das
Skonto wird gern als Anreiz für eine schnellere Zahlung angewendet, da die Ersparnis im Regelfall eine weit höhere Verzinsung bedeutet, als sogar beim Überziehen des Girokontos an Schuldzinsen fällig wird.
Da es allein in der Entscheidungsgewalt des Rechnungsempfängers (= Zahlungspflichtigen = Kunden) liegt, ob Skonto abgezogen wird, wird der Skontobetrag üblicherweise nicht auf der Rechnung vermerkt, sondern es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Möglichkeit des Skontoabzugs. Mit derselben Begründung erfolgt der Skontoabzug erst nach dem Rabattabzug. Der
Grundwert (= Zielverkaufspreis) wird um den Prozentwert (= Skontobetrag) verringert, so daß das Ergebnis (= Barverkaufspreis) einem unter 100 liegenden Prozentsatz entspricht.
Der Name
Barverkaufspreis wird verwendet, weil er ausdrücken soll, daß damit der tatsächlich dem Kaufmann zugeflossene Geldbetrag, quasi Bargeld, gemeint ist.
9. Die Differenz zwischen dem Barverkaufspreis und dem Selbstkostenpreis ist der Gewinn und damit das Einkommen für den Kaufmann.
Meistens wird nicht nur der absolute Geldbetrag, der den Gewinn ausmacht, sondern auch der Prozentsatz, dem der Gewinn entspricht, berechnet, um besser beurteilen zu können, ob sich das Angebot dieser Ware überhaupt lohnt. Da der Grundwert (= Selbstkostenpreis) 100 % und der Gewinn dem Prozentwert entspricht, ist bei der hier vorliegenden Differenzkalkulation mit Hilfe der Formel

100 * Gewinn / Selbstkostenpreis

der Gewinnzuschlagsatz zu berechnen.

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