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Sätze | ||||||||
| Rente | Unterschied
zwischen Zinseszinsrechnung und Rentenrechnung Bei der Zinseszinsrechnung wird ein einmal eingezahlter Betrag über mehrere Jahre verzinst. Die erhaltenen Zinsen werden dem bis dahin aufgelaufenen Gesamtbetrag zugeschlagen und für die restlichen Jahre ebenfalls (mit-) verzinst. Bei der Rentenrechnung wird jedes Jahr ein gleichbleibender Betrag eingezahlt und verzinst. Eingezahlte Beträge und die jeweils erhaltenen Zinsen werden dem bis dahin aufgelaufenen Gesamtbetrag zugeschlagen und für die restlichen Jahre ebenfalls (mit-) verzinst. |
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| Rente | Kombination
von Zinseszinsrechnung und Rentenrechnung Wird ein einmal zu Beginn der Laufzeit eines Rentenvertrags eingezahlter Betrag jedes Jahr durch Einzahlung eines gleichbleibenden Betrags erhöht und beides verzinst oder wird ein einmal zu Beginn der Laufzeit eines Rentenvertrags eingezahlter Betrag jedes Jahr durch Auszahlung eines gleichbleibenden Betrags verringert und beides verzinst, dann wird zur Berechnung des erreichten bzw. verbleibenden Gesamtbetrags am Ende der Laufzeit des Vertrags die sogenannte Sparkassen-Formel verwendet:
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| Rente | Wenn
der Zinssatz gesucht ist, dann ist zur Lösung die n-te Wurzel (x1/y) zu ziehen. |
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| Rente | Wenn
die Zeit gesucht ist, dann muß zur Lösung das dritte Logarithmengesetz angewendet werden. |
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| Rente | Sind
zwei oder mehr Verträge miteinander zu vergleichen, und liegt der Ablaufzeitpunkt in der Zukunft, dann können nur die Barwerte miteinander verglichen werden. |
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