| Zur Ermittlung der Kostenfunktion K(x) sind meistens die mindestens
benötigten vier Punkte als Mengen-Kosten-Kombination (häufig in Form einer Tabelle)
gegeben. Einer
dieser Punkte sollte sich zumindest aus der
Angabe der fixen Kosten ableiten lassen.
Manchmal muß ein Punkt
durch die Angabe der Menge und der fixen Kosten
und den variablen Stückkosten oder durch die
Angabe der Menge und den Stückkosten bei dieser
Menge erst berechnet werden.
Mit Hilfe des Gaußschen
Algorithmus kann
daher die Kostenfunktion K(x) aufgestellt werden.
Aus der Kostenfunktion
K(x) läßt sich durch Division von x die
Funktion der Stückkosten k(x) berechnen. Das Betriebsoptimum kann allenfalls geschätzt
werden, weil die Berechnungshilfsmittel aus der Differentialrechnung noch nicht zur Verfügung stehen.
Dagegen kann das Betriebsminimum mit den bekannten Hilfsmitteln
bestimmt werden. Dazu sind zunächst die fixen
Kosten Kf(x) von den Kosten K(x) abzuziehen
und das Ergebnis durch die Menge x zu teilen. Es
ergibt sich die Funktionsgleichung der variablen
Stückkosten kv(x). Wird die so ermittelte Parabel
mit Hilfe der quadratischen Ergänzung auf ihre Scheitelpunktform gebracht, so kann das Minimum der
variablen Stückkosten kv(x)
[= Betriebsminimum] abgelesen werden.
Andererseits können das Betriebsminimum und die fixen
Kosten
bekannt sein.
Einsetzen der Werte des Betriebsminimums in die Scheitelpunktform der Parabel und Ausmultiplizieren
ergibt die Funktionsgleichung der variablen
Stückkosten kv(x). Die Koordinaten des
Scheitelpunktes müssen zur Bestimmung des
Faktors a in kv(x) eingesetzt werden.
Durch Multiplikation von kv(x)
mit der Menge x entsteht daraus die
Funktionsgleichung der variablen Kosten Kv(x),
zu der anschließend die fixen Kosten addiert
werden müssen, um die Kostenfunktion K(x) zu
erhalten.
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