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Funktionale
Zusammenhänge aus dem Wirtschaftsleben: Abschreibungen |
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Abschreibungen - genauer: Absetzungen für Abnutzung
[AfA] -
sind ein durch die Steuergesetzgebung möglich gewordenes Mittel zur (Re-)
Finanzierung von langlebigen Wirtschaftsgütern wie
Autos, Büroausstattung, Fabrikhallen,
Fertigungsmaschinen, Häuser, LKWs usw. Diese
Wirtschaftsgüter unterliegen trotz Wartung und Pflege
und Reparaturen einem Verschleiß oder technischer
Veralterung, so daß
sie eines Tages durch neue Wirtschaftsgüter gleicher
oder ähnlicher Funktion ersetzt werden müssen. Es seien A der Anschaffungswert, n die
Nutzungsdauer und p der degressive Abschreibungssatz
eines Wirtschaftsguts. Bei der linearen
Abschreibung
berechnet sich der jährlich gleichbleibende
Abschreibungsbetrag als: Beispiel: Bt = 61.690 / 6 = 10.281,67
Bei der degressiven
Abschreibung wird
der sich jährlich verringernde Abschreibungsbetrag als
Prozentwert des jeweiligen Restwerts bei gleichbleibendem
Prozentsatz berechnet [wobei R0 = A]: Beispiel: Gemäß Steuergesetzgebung darf der AfA-Satz das Doppelte des linearen AfA-Satzes betragen, höchstens jedoch 20 %. Bei 6 Jahren Nutzungsdauer liegt der lineare AfA-Satz bei 16,67 % [= 100 / 6], mithin das Doppelte bei 33,33 %. Also darf als AfA-Satz nur 20 % verwendet werden.
Während bei der linearen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer der Restwert den Wert Null erreicht, verringert sich bei der degressiven Abschreibung der Restwert zwar von Jahr zu Jahr, wird jedoch nie Null.
Aus diesem Grund darf einmal von
degressiver zu linearer Abschreibung gewechselt werden.
Vom Jahr des Wechsels an berechnet sich der jährlich
gleichbleibende neue lineare Abschreibungsbetrag vom
Restwert und der Restnutzungsdauer: Vom betriebswirtschaftlichen
Standpunkt ist der Wechsel dann lohnenswert, wenn der
lineare Abschreibungsbetrag den degressiven
Abschreibungsbetrag des gleichen Jahres übertrifft:
Also: t >= n - (100 / p) Im Beispiel: Also ist der Wechsel nach einem Jahr lohnenswert. |
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