Schul-Sachen-Verteilerseite Funktionale Zusammenhänge aus dem Wirtschaftsleben:
Abschreibungen
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Abschreibungen - genauer: Absetzungen für Abnutzung [AfA] - sind ein durch die Steuergesetzgebung möglich gewordenes Mittel zur (Re-) Finanzierung von langlebigen Wirtschaftsgütern wie Autos, Büroausstattung, Fabrikhallen, Fertigungsmaschinen, Häuser, LKWs usw. Diese Wirtschaftsgüter unterliegen trotz Wartung und Pflege und Reparaturen einem Verschleiß oder technischer Veralterung, so daß sie eines Tages durch neue Wirtschaftsgüter gleicher oder ähnlicher Funktion ersetzt werden müssen.

Es seien A der Anschaffungswert, n die Nutzungsdauer und p der degressive Abschreibungssatz eines Wirtschaftsguts.
Es seien t das jeweilige Abschreibungsjahr, Rt der zugehörige Restwert und Bt der zugehörige Abschreibungsbetrag.

Bei der linearen Abschreibung berechnet sich der jährlich gleichbleibende Abschreibungsbetrag als:
Bt = A / n

Beispiel:
Ein Unternehmen kauft zu Beginn des Jahres 2001 als Geschäftswagen ein
Honda Accord Coupé zum Neupreis von 61.690 DEM. Der Wagen soll linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben werden.

Bt = 61.690 / 6 = 10.281,67

lineare Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung wird der sich jährlich verringernde Abschreibungsbetrag als Prozentwert des jeweiligen Restwerts bei gleichbleibendem Prozentsatz berechnet [wobei R0 = A]:
Bt = Rt * p / 100

Beispiel:
Ein Unternehmen kauft zu Beginn des Jahres 2001 als Geschäftswagen ein
Honda Accord Coupé zum Neupreis von 61.690 DEM. Der Wagen soll degressiv über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben werden.

Gemäß Steuergesetzgebung darf der AfA-Satz das Doppelte des linearen AfA-Satzes betragen, höchstens jedoch 20 %. Bei 6 Jahren Nutzungsdauer liegt der lineare AfA-Satz bei 16,67 % [= 100 / 6], mithin das Doppelte bei 33,33 %. Also darf als AfA-Satz nur 20 % verwendet werden.

B1 = 61.690,00 * 20 / 100 = 12.338,00 => R1 = 49.352,00
B2 = 49.352,00 * 20 / 100 = 9.870,40 => R2 = 39.481,60
B3 = 39.481,60 * 20 / 100 = 7.896,32 => R3 = 31.585,28
B4 = 31.585,28 * 20 / 100 = 6.317,06 => R4 = 25.268,22
B5 = 25.268,22 * 20 / 100 = 5.053,64 => R5 = 20.214,58
B6 = 20.214,58 * 20 / 100 = 4.042,92 => R6 = 16.171,66

degressive Abschreibung

Während bei der linearen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer der Restwert den Wert Null erreicht, verringert sich bei der degressiven Abschreibung der Restwert zwar von Jahr zu Jahr, wird jedoch nie Null.

Restwerte bei linearer und degressiver Abschreibung

Aus diesem Grund darf einmal von degressiver zu linearer Abschreibung gewechselt werden. Vom Jahr des Wechsels an berechnet sich der jährlich gleichbleibende neue lineare Abschreibungsbetrag vom Restwert und der Restnutzungsdauer:
Bt = Rt / (n - t)

Vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt ist der Wechsel dann lohnenswert, wenn der lineare Abschreibungsbetrag den degressiven Abschreibungsbetrag des gleichen Jahres übertrifft:
Rt * p / 100 <= Rt / (n - t)

Rt * p / 100 <= Rt / (n - t) * (n - t) >= 0
(n - t) * Rt * p / 100 <= Rt * 100
(n - t) * Rt * p <= 100 * Rt / Rt > 0
(n - t) * p <= 100 / p > 0
(n - t) <= 100 / p * (-1)
t - n >= - (100 / p) + n > 0
t >= n - (100 / p)  

Also: t >= n - (100 / p)

Im Beispiel:
t >= 6 - (100 / 20) = 1

Also ist der Wechsel nach einem Jahr lohnenswert.

Fragen karlheinz@luk-korbmacher.de