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Hardwaresicherung |
| Definition | Unter Hardwaresicherung werden alle technischen Einrichtungen
verstanden, um Daten vor fehlerhaften Übertragungen,
unberechtigten und/oder fehlerhaften inhaltlichen
Veränderungen, Beschädigungen, Verlust oder unbefugter
Nutzung zu bewahren. Ihre Ergänzungen sind die organisatorische und die Softwaresicherung. |
| Maßnahmen | |
| Fragen | karlheinz@luk-korbmacher.de |