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Buddhismus: Schrifttum |
| Prak- tische Philo- sophie |
Bis zur
Niederschrift des Pali-Kanons im Rahmen des dritten Konzils, das auf
Anregung des Königs Ashoka (304 - 232 v. Chr.) um 253 v. Chr. stattfand, wurde die Lehre des
historischen Buddha mündlich überliefert. Da bereits drei Monate nach dem Tod des historischen Buddha (um 400 v. Chr.) auf dem ersten Konzil Gautamas Schüler die Lehre (= Dharma) und die Mönchsregeln (= Vinaya) rezitierten, um sie zu vereinheitlichen, und das zweite Konzil rund 100 Jahre später sich zum Ziel gesetzt hatte, Gautamas Allwissenheit zu belegen und deshalb alle aus dem Ur-Kanon erkennbaren Erkenntnisfortschritte Gautamas tilgen und voneinander abweichende Äußerungen aus der frühen und der späten Phase seines Lebens harmonisieren wollte, wobei gleichzeitig aufgrund von Übereifer der Text des Ur-Kanons durch Wiederholungen von Textpassagen erheblich aufgebläht wurde, und da während des dritten Konzils zu den Lehrsätzen des historischen Buddha (= Sutta-Pitaka) und den Mönchsregeln (= Vinaya-Pitaka) als drittes Buch das Katha Vatthu, das damalige Streitpunkte der buddhistischen Scholastik beinhaltete und als Kernstück des dritten Teils des Pali-Kanons, dem Abhidhamma-Pitaka betrachtet werden kann, verfaßt wurde, muß davon ausgegangen werden, daß selbst die älteste Aufzeichnung aus Sri Lanka, die um 80 v. Chr. hergestellt wurde, nicht mehr dem Wortlaut Gautamas entspricht. Allerdings ist bei der Beurteilung dieser Situation zu berücksichtigen, daß Gautama lehrte, »... die von ihm aufgezeigte Lehre [sei] nicht dogmatisch zu befolgen. Im Gegenteil warnte er vor blinder Autoritätsgläubigkeit und hob die Selbstverantwortung des Menschen hervor. Er verwies auch auf die Vergeblichkeit von Bemühungen, die Welt mit Hilfe von Begriffen und Sprache zu erfassen, und mahnte eine Skepsis gegenüber dem geschriebenen Wort oder feststehenden Lehren an.« Insgesamt besteht das heutige Schrifttum des Buddhismus aus rund 84.000 Belehrungen, die über 130 gedruckte Bände füllen. |
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