Schul-Sachen-Verteilerseite Islam: Klassen von Gläubigen
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Dem Islam ist der Begriff "Geistlicher" eigentlich wesensfremd, da es für den Muslim keiner vermittelnden Instanz zwischen dem Gläubigen und Allah bedarf.

Die islamischen Ämter sind daher in erster Linie vom religiösen Recht her bestimmt oder von Funktionen, die in einer Moschee ausgeübt werden, geprägt.

Dabei muß zwischen den verschiedenen Gruppierungen des Islam unterschieden werden.

 
Die Sunniten kennen im Bereich der islamischen Rechtslehre nur den Titel des Mufti. In sunnitischen Moscheen sind die Funktionen des Imam, des Chatib und des Muezzin auszuüben.
 
Die Schiiten haben im Laufe der Zeit dagegen fast schon zahlreiche Ämter entwickelt.
 
Bei den Sufis gibt es den Scheich, den Pir (auf deutsch "alter Mann"), den Ustad (auf deutsch "Meister") und den Aref.
 
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