Der von Augustinus in seinen Schriften Contra mendacium (17.34) und De mendacio (vor allem 6.9, 13.22 und 13.24) vorgetragene Fall, zu dessen Ausgestaltung er vermutlich durch die Geschichte der Prostituierten Rahab angeregt worden war (Jos 2, 1 - 7), wurde zum Gegenstand eines Streits zwischen Benjamin Constant und Immanuel Kant, der bis heute zwischen Philosophen andauert und in dem Kant dieselbe Auffassung wie Augustinus vertretend verdeutlichte, daß es stets die Pflicht des Menschen sei, die Wahrheit zu sagen - auch dann, wenn ihm oder anderen möglicherweise dadurch Nachteile entstehen könnten - also die Frage "Darf man lügen?" kategorisch mit "Nein!" zu beantworten sei, während Constant die Pflicht zur Wahrheit zwar als grundlegendes Handlungsprinzip anerkennt, aber andere Handlungsprinzipien zuläßt, die dieses grundlegende Prinzip abschwächen - im Beispielfall also eine Lüge erlauben, um Menschen vor Schaden zu bewahren.

Till Stellino formuliert den Fall in einer strukturierten Fassung, die Benjamin Constant wohl ähnlich bei dem Theologen Johann David Michaelis, der die Auffassung Augustinus' teilte, in dessen Schrift "Moral" und nicht bei Immanuel Kant gelesen hatte:

An den Geschehnissen sind im wesentlichen drei Personen beteiligt: Der Wohnungseigentümer, das potentielle Opfer und der Mordabsichten Hegende (hier Mörder genannt).

Der Wohnungseigentümer gewährt dem Opfer in seiner Wohnung Schutz, da das Opfer vom Mörder verfolgt wird, der die Absicht hegt, das Opfer zu ermorden.

Der Mörder hegt nun den Verdacht, das Opfer könne sich in der Wohnung des Wohnungseigentümers befinden und sucht deshalb den Wohnungseigentümer auf, um ihm die Frage zu stellen, ob sich das Opfer tatsächlich in seinen Räumen aufhalte.

Der Wohnungseigentümer ist sich der Mordabsichten des Mörders bewußt und steht nun vor der Frage, ob er wahrheitsgetreu über die Anwesenheit des Opfers berichten und das Opfer damit dem Mörder ausliefern muß oder durch eine Falschaussage vom Typ 'das Opfer ist vor kurzem ausgegangen', worauf sich der Mörder entfernen würde, um anderswo nach dem Opfer zu suchen, das Opfer vor dem Zugriff durch den Mörder schützen soll.


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