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Verantwortliches Handeln in der
Wirtschaft: Was ist Verantwortung? |
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| Prak- tische Philo- sophie |
Erstaunlich war die
Feststellung, daß das Wort "Verantwortung" ein relativ junges Wort ist. Im Deutschen
Wörterbuch der Gebrüder Grimm wird die heutige Wortbedeutung auf das
16. Jahrhundert datiert. Durchgesetzt hat sich der
Begriff allerdings erst in der Politik, als gegen Ende
des 18. Jahrhunderts die Debatte um eine demokratisch
gewählte, repräsentative Regierungsform die
Notwendigkeit der Rechtfertigung vor dem Volk deutlich
machte. Im 20. Jahrhundert trat aus philosophischer Sicht
die Frage nach der individuellen Verantwortung vor dem Hintergrund des Streits darüber,
ob der Mensch einen freien Willen besitzt und sich frei
für oder gegen Handlungen entscheiden kann oder ob die
Idee der Vorherbestimmung zutrifft, hinzu: Ist jemand
für seine Handlungen verantwortlich, wenn doch sein
Leben vorherbestimmt ist? Diese Diskussionen ergaben, daß Verantwortung bedeutet, die Folgen für eigene oder fremde Handlungen zu tragen, was sich darin ausdrückt, bereit und fähig zu sein, später Antworten auf mögliche Fragen zu den Folgen des Handelns zu geben. Sehr pragmatisch, aber eben auch praktikabel und einfach erklärt die Initiative-Dialog Verantwortung. Aus christlicher Sicht beschreibt Amelie Weber Verantwortung ähnlich. Nach Johannes Schwartländer
Garrath Williams bringt die Aspekte
ins Spiel. Nach seiner Auffassung haben die Philosophen Verantwortung ursprünglich unter zwei einfachen Fragestellungen untersucht:
Mit der Frage "Was bedeutet es, verantwortlich zu sein?" ist vordergründig die Instanz (z. B. eine Person, eine Institution), die Verantwortung trägt, verbunden. Gleichzeitig verbinden die Menschen mit dieser Frage auch häufig Charakterisierungen von Instanzen als verantwortungsvoll oder verantwortungslos, womit die Verantwortung als Tugend gemeint ist. Die Frage "Wofür ist eine Person verantwortlich?" ist vordergründig rückblickend im Sinne von Rechenschaft ablegend zu verstehen. Gleichzeitig leitet sie jedoch auch über zur Frage nach der Verantwortung, die eine Instanz übernommen hat, indem diese Instanz etwa die Rolle eines Elternteils, eines Mitarbeiters in einem Unternehmen, eines Arztes, eines Patienten, eines Lehrers, eines Schülers usw. erfüllt und damit die landläufigen Erwartungen an deren Handeln vorausschauend berücksichtigt. Bernd Schmidt versucht eine kritisch-rationale Begriffsbestimmung. Er fragt:
Die erkannten Zusammenhänge verdeutlicht er anhand folgender Darstellung:
Im Zentrum steht die Person, die zu einer eigenen Entscheidung fähig sein muß und aufgrund dieser Entscheidung zum Wohl des Betroffenen handelt. Entscheiden heißt: Zwischen mindestens zwei Möglichkeiten auswählen zu können. Wer keine Alternativen besitzt, der kann nicht für sein folgendes Handeln verantwortlich gemacht werden oder sein. Allerdings muß dabei berücksichtigt werden, daß Menschen häufig in scheinbar ausweglosen Situationen die ihnen tatsächlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht (mehr) erkennen. Fähig sein heißt: Wenn die Voraussetzung zur Auswahl zwischen wirklichen Alternativen des Handelns gegeben ist, aufgrund seiner geistigen und körperlichen Möglichkeiten und Fertigkeiten und seines Wissens über die Zusammenhänge des Geschehens die Folgen des eigenen Handelns für sich und andere abschätzen und bewerten zu können. Mit anderen Worten: "Nach bestem Wissen und Gewissen" zu handeln. Kindern, Personen unter Drogeneinfluß, Personen, die Zwang ausgesetzt sind, Personen, die zeitweilig ohne nachzudenken handeln (Affekt-Handlungen) und geistig Behinderten wird üblicherweise diese Fähigkeit ganz oder teilweise abgesprochen. Sie werden demnach nicht oder nur eingeschränkt für ihr Handeln verantwortlich gemacht. Wissen heißt: Die Person muß über eigene oder von anderen übernommene (= gelernte) Erfahrungen in der realen Welt verfügen, welches Handeln bzw. welche Ursache zu welchen Konsequenzen führt und welche Ziele überhaupt mit den verfügbaren Fähigkeiten und Mitteln erreichbar sind. Das bedeutet, wer die Zusammenhänge nicht durchschauen kann, der ist nicht für den Erfolg oder den Mißerfolg seines Handelns verantwortlich. Allerdings muß eingeschränkt werden, daß jemand, der sich grundsätzlich das für die Entscheidung notwendige Wissen hätte aneigenen können und dem es unter den gegebenen Umständen zumutbar gewesen wäre, sich dieses Wissen anzueignen, sehr wohl verantwortlich für sein Tun ist, wenn er es versäumt hat, sich dieses notwendige Wissen anzueigenen. Bewerten heißt: Einen Ist-Zustand mit einem Soll-Zustand zu vergleichen und Abweichungen zwischen beiden anhand selbstgewählter oder vorgegebener Kriterien zu beschreiben, die anhand einer selbstgewählten oder vorgegebenen Werteordnung als "gut" oder "schlecht", "richtig" oder "falsch", als "akzeptabel" oder "nicht akzeptabel", als "mit der Werteordnung vereinbar" oder "mit der Werteordnung nicht vereinbar" bzw. als eine erreichte Stufe auf einem Kontinuum zwischen den beiden, jeweiligen genannten Polen der Einschätzung eingeordnet werden. Im Zusammenhang mit verantwortungsvollem Handeln ist in zweifacher Hinsicht zu bewerten:
Eigen heißt: Sich selbst etwas zurechnen bzw. zuordnen. Da eine eigene Entscheidung auf der Basis einer eigenen - also selbstgewählten - Werteordnung unter Berücksichtigung des eigenen Wissens getroffen wird, wird die Verantwortung für eine zum Wohle des Betroffenen ausgeführte Handlung wesentlich eingeengt, denn z. B. Handeln unter Zwang, nach einer vorgegebenen und vom Handelnden eigentlich nicht akzeptierten Werteordnung könnte sich danach außerhalb der Verantwortung des Handelnden befinden oder zumindest auf die Erfüllung einer übertragenen Aufgabe beschränken. Grundlegende Voraussetzung für die Übernahme von Verantwortung ist, daß das Objekt der Handlung (eine Sache, die Natur bzw. Umwelt, andere Personen oder die eigene Person) in der Verfügungsgewalt des Handelnden stehen muß. Wer keinen Einfluß auf das Objekt der Handlung besitzt, kann zumindest nicht für das Ergebnis seiner Handlung verantwortlich gemacht werden. Allerdings ist zu bedenken zu geben, daß Menschen aus Trägheit, Furcht vor Konsequenzen, Interessenlosigkeit und anderen Gründen die eigene Einschätzung, ob etwas wirklich in ihrer Verfügungsgewalt steht, gern so interpretieren, daß sie sich nicht verantwortlich fühlen. Objektivität im Hinblick auf entsprechende Einschätzungen kann andererseits auch Dritten abgesprochen werden, wenn z. B. Schuldzuweisungen ausgesprochen werden sollen oder die Möglichkeit besteht, eigene Verantwortung auf andere "abzuwälzen". Unzweifelhaft ist dagegen, daß Verantwortung für Abhängige z. B. Kinder oder Untergebene von anderen übernommen werden muß, weil es Entscheidungs- und Handlungsbereiche gibt, in denen diese Abhängigen nicht selbst in der Lage sind, ihr eigenes Wohl zu verfolgen. Das trifft nicht nur in den Fällen zu, wo den Abhängigen (etwa den Mitarbeitern der untersten Hierachie-Ebene in einem Unternehmen) der Überblick über komplexe Zusammenhänge fehlen muß, da sie sich z. B. aufgabengemäß mit Details beschäftigen müssen, sondern ganz besonders auch in den Fällen, in denen gegenwärtige Handlungen sich erst in Zukunft auswirken und gegenwärtigen Zielen sehr leicht Vorrang vor langfristigen Zielen zugeschrieben werden kann, weil die negativen Folgen der gegenwärtigen Handlungen für die Erreichbarkeit der langfristigen Ziele sich erst in (ferner) Zukunft bemerkbar machen. In diesen Zusammenhang gehört vor allem auch die Verantwortung für zukünftige Generationen etwa im Hinblick auf die bedenkenlose Ausbeutung unseres Planeten. Mit der Verantwortung für Abhängige bzw. zukünftige Generationen kommt erstmals eine wesentliche Eigenschaft der retrospektiven Verantwortung ins Spiel, nämlich das Sich-Verantworten-Müssen vor einer übergeordneten Instanz. Eigenverantwortung kennt keine übergeordnete Instanz; man ist nur vor sich selbst und seinem Gewissen verantwortlich für sein Handeln. Werden dagegen dem Handelnden Ziele und möglicherweise sogar Mittel und Wege zum Ziel von einer übergeordneten Instanz vorgeschrieben, dann wird von Fremdverantwortung gesprochen. In diesem Falle ist der Handelnde "nur noch" für die Ausführung der ihm erteilten Anordnungen gegenüber der Verantwortung übertragenden Instanz verantwortlich. Fremdverantwortung setzt vor aus, daß der Handelnde von der übergeordneten Instanz abhängig ist. Aus diesem Abhängigkeitsverhältnis folgt die Legitimation der Zielsetzung und die Forderung, Rechenschaft über das Handeln abzulegen und gegebenenfalls unverantwortliches Handeln zu bestrafen. Fremdverantwortung kann einen Konflikt zwischen der Verantwortung gegenüber der übergeordneten Instanz und allgemein anerkannten Normen hervorrufen (z. B. die vielbeschworene zulässige Gehorsamsverweigerung eines Soldaten bei der Ausführung eines verfassungswidrigen Befehls). Menschliches Handeln erzeugt Erfolg oder Mißerfolg im Hinblick auf die Zielsetzung. Verantwortung stellt einen Zusammenhang zwischen dem Handeln und dem Ergebnis der Handlungen her - und damit werden schnell die Begriffe "Ruhm" und "Schuld" verbunden. Allerdings weist die Soziologie darauf hin, daß Verantwortung zu übernehmen nur dann einen Sinn ergibt, wenn zukünftige Entwicklungen oder Handlungsfolgen nicht (genau) vorhersehbar sind. "Schuld" kann daher im Zusammenhang mit Verantwortung nur dann vorliegen, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Zielerreichung handelt oder gegen geltende Normen verstößt. Selbst als korrekt und verantwortungsvoll angesehenes Handeln kann zu Mißerfolgen führen. Als Konsequenz ergibt sich, daß am Ergebnis nicht zu erkennen ist, ob die verantwortliche Person verantwortungsvoll gehandelt hat. Vor allem im Rahmen von Schuldzuweisungen wird gern zwischen kollektiver (z. B. Eltern, Team, Gruppe, Volk) und individueller Verantwortung unterschieden. |
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