An erster Stelle derjenigen, die "von Rechts wegen" vom Unternehmer fordern können, "seine Karten auf den Tisch zu legen", steht natürlich das Finanzamt.

Aber auch Kunden und Lieferanten können einen Rechtsanspruch auf Offenlegung bestimmter Informationen (z. B. über die Bezahlung einer Rechnung) verlangen.