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Wer gilt als arbeitslos?* |
| SGB III § 118 |
Arbeitslos ist, wer
Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig weniger als 15 Wochenstunden arbeiten und auch keine längere Beschäftigung aufnehmen möchten, können also nicht arbeitslos werden! |
| Versicherungspflichtig ist eine Beschäftigung im Sinne des SGB
III, wenn vom Lohn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden bzw. der Arbeitgeber wegen
des geringen Lohnes diese Beiträge ganz bezahlen muß. Wer nur einen Minijob ausüben möchte, ist also nicht arbeitslos! |
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| SGB
III § 119 Abs. 1 |
Eine
Beschäftigung sucht,
wer
Wer nicht nachweisen kann, daß er sich aktiv bemüht, eine Beschäftigung zu finden, indem er z. B. Bewerbungen vorweist, ist nicht arbeitslos! |
| SGB
III § 119 Abs. 2 |
Der
Vermittlung zur Verfügung steht, wer
Wer nicht bereit ist, eine Beschäftigung aufzunehmen, der ist also nicht arbeitslos! Die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung muß nachgewiesen werden. Entsteht der Eindruck, diese Bereitschaft sei nicht vorhanden, dann können die Leistungen der Arbeitslosenversicherung gestrichen werden. |
| SGB
III § 119 Abs. 3, 4 |
Arbeitsfähig ist, wer
Leider gibt es Menschen, die aufgrund von Krankheiten nicht arbeitsfähig sind. Das entscheiden Ärzte. Nicht arbeitsfähige Menschen können nach den Buchstaben des Gesetzes nicht arbeitslos werden oder sein! |
| SGB
III § 121 |
Eine
Beschäftigung ist zumutbar, wenn
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| karlheinz@luk-korbmacher.de |