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Nicht, daß
wir mit Bungalow Nr. 4 unzufrieden gewesen
wären: Im Gegenteil! Aber der Kauf des Bungalows
Nr. 29 im Jahre 1997 ergab sich, weil wir die Umgebung
inzwischen bestens kannten und seine besondere
Lage zu schätzen wußten. Bungalow
Nr. 29
besaß nämlich eine Terasse, die von morgens bis
abends Sonnenschein erhielt (wenn denn die Sonne
schien).
Ursprünglich umfaßte
der Bungalow eine Wohnfläche von ca. 42 m².
Diese Fläche war für zwei Parteien, die sich
die mittig angelegte Küche teilen mußten,
gedacht. Als wir den Bungalow erwarben, war die
linke Hälfte bereits zu zwei Schlafräumen und
die rechte Hälfte zu einem geräumigen Wohnraum
umgebaut worden. Außerdem war er durch eine
gemauerte Naßzelle ergänzt worden. Diese
Naßzelle umfaßte Toilette, seperate Dusche,
Abstellraum und Flur. Sie war also gleichzeitig
der Eingang zum Bungalow.
Wie bei Bungalow Nr. 4
gehörten zum Bungalow Nr. 29 ein Liegeplatz am
vereinseigenen Steg einschließlich Ruderboot der
Marke Anka sowie Stellplätze im Vereinshaus
für die Fahrräder. Und Parkplätze gab es
reichlich auf dem Vereinsgelände, dieses Mal
sogar gleich auf der anderen Straßenseite. Auch
hier gab es Elektroheizung und trotzdem war der
Bungalow nicht winterfest, weil Frisch- und
Abwasserleitungen einfroren.
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